Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 308/2016 vom 01.04.2016

Kommunale Spitzenverbände zum Entwurf Wertstoffgesetz

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen auf der Bundesebene Ende Februar 2016 Arbeitsdokumente übermittelt, in denen Änderungen an mehreren Paragraphen des im Oktober 2015 vorgelegten Arbeitsentwurfs zu einem Bundes-Wertstoffgesetz vorgenommen worden sind. Die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene wurden im Vorfeld hierzu nicht konsultiert. Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat offenbar die kommunalfreundliche Entschließung des Bundesrates vom 29. Januar 2016 vollständig ignoriert (siehe: Mitt. StGB NRW Nr. 186/2016 vom 01.02.2016).

Die BMUB-Änderungen verbessern keinesfalls die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Daher haben die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 30. März 2016 die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Mitglieder des Unterausschusses Kommunales des Deutschen Bundestages gebeten, gegenüber dem BMUB darauf hinzuwirken, den vom BMUB bislang verfolgten Weg nicht zu beschreiten und mit den Beteiligten aus Ländern, Kommunen und Wirtschaft nach geeigneten Kompromissmöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig haben die kommunalen Spitzenverbände ihre ablehnende Haltung gegenüber einem etwaigen Referentenentwurf des BMUB auf Basis der bisher bekannten Vorschläge deutlich gemacht. Nachfolgend ist das Schreiben wiedergegeben:

„Wie inzwischen bekannt geworden ist, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen Ende Februar 2016 mehrere Arbeitsdokumente übermittelt, die den Fortgang der Arbeiten des BMUB an dem geplanten Wertstoffgesetz dokumentieren. Namentlich sollen Änderungen an den §§ 15, 21, 22, 23 und 29 des im Oktober 2015 vorgelegten Arbeitsentwurfes vorgenommen werden. Bei der konkreten Formulierung dieser Änderungen sind die kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld nicht konsultiert worden. Aus unserer Sicht bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen — entgegen den Verlautbarungen des BMUB — auch keinerlei substanziellen Fortschritt zugunsten der Kommunen.

Die in § 22 des Arbeitsentwurfes vorgesehene Abstimmung zwischen den kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen wird auch infolge der Änderungen des BMUB nicht praxistauglicher. Entgegen der erklärten Absicht des BMUB werden die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten durch eine komplexe und äußerst streitanfällige Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen nicht gestärkt. Die vorgesehene Durchgriffsmöglichkeit auf die von den dualen Systemen beauftragten Entsorgungsbetriebe vor Ort im Wege der Verwaltungsvollstreckung ist ein stumpfes Schwert, das in der Praxis den Kommunen keine praktische Handhabe im Falle der Schlechtleistung eines Entsorgungsbetriebes gibt. Um rechtliche Streitigkeiten und komplizierte Abstimmungen zu vermeiden, empfiehlt es sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die PPK-Fraktion (Papier, Pappe, Kartonagen) aus dem Wertstoffregime herauszunehmen. Deshalb können wir einem zweiten Arbeits- bzw. einem Referentenentwurf des BMUB auf Basis der bisher bekannten Vorschläge nicht zustimmen.

Die vorliegenden Arbeitsdokumente zeigen zudem deutlich, dass das BMUB die Entschließung des Bundesrates vom 29. Januar 2016 für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz negiert. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen demgegenüber die Forderungen des Bundesrates an die Bundesregierung und sind nach wie vor der Auffassung, dass ein kommunalfreundliches Wertstoffgesetz nur unter Berücksichtigung der vom Bundesrat beschlossenen Anforderungen möglich ist.

Die Übertragung der Verantwortung für die Wertstofferfassung auf die Kommunen, während die private Entsorgungswirtschaft für die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe zuständig bleibt, stellt nach unserer Überzeugung einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen dar. Um weder die Wirtschaft übermäßig zu belasten, noch den Bürgerinnen und Bürgern neue Gebühren aufzubürden, sollen den Kommunen die Kosten der Wertstofferfassung im Wege eines wettbewerblich ermittelten Standardkostenansatzes von den Produktverantwortlichen erstattet werden. Die deutliche Mehrheit der Kommunen wird die Sammlung ohnehin mittelstandsfreundlich im Wettbewerb ausschreiben. Die geforderte Herausnahme der PPK-Fraktion aus dem Wertstoffregime würde für klare Zuständigkeiten sorgen. Eine neutrale Überwachung des gebündelten Vollzugs eines künftigen Wertstoffgesetzes kann allein eine Zentrale Stelle in Verantwortung der öffentlichen Hand sicherstellen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, gegenüber dem BMUB darauf hinzuwirken, den bislang verfolgten Weg nicht weiter zu beschreiten. Wir regen vielmehr an, mit den Beteiligten aus Ländern, Kommunen und Wirtschaft nach geeigneten Kompromissmöglichkeiten zu suchen, die auch in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit finden würden, sodass noch in dieser Legislaturperiode ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden könnte. Für weiterführende Gespräche und Initiativen mit dem Ziel, dazu einen Beitrag zu leisten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung."

Die StGB NRW-Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: 25.0.2.1 qu

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