Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 560/2009 vom 08.10.2009

Kommunale Spitzenverbände zum Ausbau der Kinderbetreuung bundesweit

Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in seiner Sitzung am 6.10.2009 zum Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland bis zum Jahr 2013 festgestellt, dass die bisher von Bund und Ländern angenommene Zielmarke, für 35 Prozent aller unter dreijährigen Kinder Krippenplätze bereitzustellen, nicht ausreichen wird, den Rechtsanspruch umzusetzen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern Bund und Länder auf, realistische Annahmen über den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Bedarf zu treffen.

Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände sind die Länder als Ergebnis der Föderalismusreform I verpflichtet, auf der Basis ihrer Konnexitätsregelungen die den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige enstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Die vom Bund bereitgestellten Finanzmittel mindern lediglich den zusätzlichen Finanzbedarf, der im übrigen von den Ländern zu decken sei. Die Finanzverantwortung der Länder ergebe sich auch aus der Änderung des § 69 KJHG, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nunmehr ausschließlich durch Landesrecht bestimmt werden. Die Länder müssten sich bei ihrer Zustimmung im Bundesrat zu dem Rechtsanspruch im Klaren gewesen sein, dass sie diesen landesrechtlich umsetzen müssen und entsprechend in der Verpflichtung stehen, die zusätzlichen finanziellen Belastungen gegenüber den Kommunen auszugleichen.

Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, den Rechtsanspruch zeitgerecht umzusetzen, falls die Länder ihrer Finanzierungspflicht nicht nachkommen sollten. Der Gesamtvorstand sieht darüber hinaus große Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Erzieher/Innen und Tagespflegepersonen. Dem sollte durch eine stärkere Ausbildungsinitiative Rechnung getragen werden.

 

Az.: III 711

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