Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 237/2013 vom 01.03.2013

Kommunale Spitzenverbände und VKU zur EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Aktuell steht die EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe zu Beratungen im EU-Ministerrat an. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU haben sich vor diesem Hintergrund in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel gewandt und sich nochmals für die Herausnahme der kommunalen Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie eingesetzt. Das Schreiben ist im Folgenden wiedergegeben:

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir wenden uns mit der dringenden Bitte an Sie, dass sich die Bundesregierung in den noch anstehenden Beratungen im Ministerrat zur Konzessionsvergaberichtlinie für die Herausnahme der kommunalen Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie einsetzt.

Die durch die Europäische Kommission vorgelegte Richtlinie untergräbt die kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserwirtschaft, die in der Bevölkerung hohe Anerkennung genießen. Zwar spricht der Richtlinienentwurf in seinen Erwägungsgründen davon, dass die kommunale Gestaltungsfreiheit beachtet werden soll. Tatsächlich aber wird diese kommunale Gestaltungsfreiheit insbesondere aufgrund der sehr eng gefassten Ausnahmeregelungen zur Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu Stadtwerken für sehr viele Kommunen in Deutschland massiv eingeschränkt bzw. sogar beseitigt. Die europaweite Pflicht zur Ausschreibung von Wasserkonzessionen würde daher sehr stark ausgeweitet.

Dagegen konnte auch der Einsatz der deutschen Abgeordneten im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments bisher nur graduell etwas ändern. Die dort verhandelten geringen Nachbesserungen gegenüber dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission ändern an der Gesamteinschätzung nichts. Vielmehr wurde durch das Abstimmungsergebnis deutlich, dass das deutsche Modell der kommunalen Selbstverwaltung und Organisationsfreiheit auch in Kernbereichen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel der Wasserversorgung, nach wie vor europaweit keine ausreichende Beachtung findet. Die dezentral und kommunal auf hohem Qualitätsniveau verantwortete Was­serwirtschaft in Deutschland bleibt daher bei europäischen Rechtssetzungsakten unberücksichtigt.

Ebenso plädieren wir dafür, den Rettungsdienst bzw. die Notfallrettung als Bestandteil des Zivil-und Katastrophenschutzes von der Richtlinie auszunehmen. Im Interesse des Bürgers muss eine schnell einsatzbereite und aufwuchsfähige Notfallrettung gesichert sein. Diese kann bei größeren Unfällen und Katastrophen nur durch eine Ergänzung der hauptamtlichen Strukturen durch die ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen in den Kommunen gewährleistet werden.

Wir appellieren daher an Sie, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haltung zu dem Richtlinienentwurf überdenkt und sich im Ministerrat dafür einsetzt, dass die kommunale Wasserwirtschaft und die Dienste der Notfallrettung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden. Nur so kann dieses lokal verantwortete, durch kommunale Entscheidungsträger im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gestaltete und in aller Regel auch durch kommunale Einrichtungen und Unternehmen erbrachte Erfolgsmodell der deutschen Wasserwirt­schaft auch zukünftig Bestand haben.

Mit diesen Forderungen wissen wir uns nicht nur mit den Bundesländern und einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung in guter Gesellschaft. Sie ist außerdem die durch entsprechende Beschlüsse dokumentierte Position nahezu aller im Bundestag vertretenen Parteien. Diese Positionierungen spiegeln sich auch weitestgehend in dem Abstimmungsverhalten deutscher EU-Abgeordneter im Binnenmarktausschuss wider.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Haltung unterstützen würden. Gerne sind wir auch kurzfristig bereit, dieses Thema in einem Gespräch mit Ihnen zu vertiefen."

Az.: II/1 620-50

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