Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 655/2002 vom 05.11.2002

Kommunale Spitzenverbände fordern Soforthilfe

Die deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden haben anläßlich der zweiten Sitzung der Gemeindefinanzreform-Kommission am 07.10.2002 Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern zur Linderung der Finanznot vieler Kommunen gefordert.

Die kommunalen Spitzenverbände bekräftigten ihre Sofort-Forderungen nach einem Absenken des Anteils von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer sowie nach einem Investitionsprogramm des Bundes für die kommunale Infrastruktur. Ein solches Investitionsprogramm des Bundes für die Kommunen sei nötig, damit beispielsweise Schulen und Straßen saniert werden können.

Die Gemeindefinanzreform muß nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände die Finanzausstattung für einen großen Teil der Kommunen deutlich stärken, indem sie Fehlentwicklungen bei Einnahmen und Ausgaben korrigiert. Dafür sei der nötige Finanzspielraum für freiwillige kommunale Aufgaben zu schaffen. Außerdem müsse die Bemessungsgrundlage und der Kreis der Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer und jeder anderen wirtschaftsbezogenen Steuerquelle verbreitert werden, um die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor Ort zu verringern. Die für die Kommunen unverzichtbare Finanzautonomie erfordere auch künftig Gestaltungsmöglichkeiten durch uneingeschränkte Hebesatzrechte.

Die Spitzenverbände forderten, daß die den Kommunen übertragenen Aufgaben und die daraus resultierenden Ausgaben zurückgeführt werden. Die kommunale Mitfinanzierung staatlicher Aufgaben ohne vollen und unmittelbaren Ausgleich der jeweiligen örtlichen Belastungen der Kommunen sei zu beenden. Der Bund müsse bei einer Zusammenführung der Arbeitslosen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe dauerhaft die finanzielle Verantwortung übernehmen.

Über den unmittelbaren Auftrag der Kommission zur Gemeindefinanzreform hinaus sprachen sich die kommunalen Spitzenverbände dafür aus, daß Bund und Länder den Kommunen nicht immer mehr Aufgaben aufbürden dürfen, ohne deren Finanzierung zu sichern. Das werde am besten durch stärkere Mitwirkungsrechte der Städte und Gemeinden im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Eine Folge dieser fehlenden Mitwirkungsrechte sei heute das mangelhafte Gemeindefinanzsystem. Weitere Entwicklungen in die falsche Richtung könnten nur präventiv über bessere Mitwirkungsrechte verhindert werden, so die Verbände.

Außerdem muß nach Ansicht des Städtetages, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes das "Konnexitätsprinzip" (also der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt") in der Verfassung verankert werden. Eine solche Regelung stellt auf das Verursacherprinzip ab, dient der Selbstdisziplinierung der Politik und wirkt präventiv, weil sie der Aufgabenausweitung- und -verlagerung entgegenwirkt.

[Quelle: DStGB Aktuell 4102 v. 11.10.2002]

Az.: IV 900-01/2

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