Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 393/2014 vom 12.06.2014

Kommunale Position zu Gesetzentwürfen EEG-Reform

In den zwei öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 02. und 04. Juni 2014 hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen des EEG (Info für StGB NRW-Mitgliedskommunen Schnellbrief Nr. 68/2014 vom 15.04.2014) und den besonderen Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen (StGB NRW-Mitteilung 331/2014 vom 14.05.2014) abgegeben. Die angestrebte Reform des EEG und deren zügige Umsetzung werden von ihrer Zielrichtung ausdrücklich begrüßt. Die Begrenzung der staatlichen Vergütung und die Einführung stärker marktwirtschaftlich ausgeprägter Instrumente sind die richtigen Ansätze, um den weiteren Kostenanstieg zu begrenzen und die finanziellen Risiken und Lasten der Energiewende gleichmäßiger zu verteilen.

Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass die Umstellung des Fördersystems schrittweise und mit der erforderlichen Sensibilität erfolgt, um die mit der Energiewende entstandenen, dezentral aufgestellten Energieprojekte und die breite Akteursvielfalt nicht nachteilig zu beeinträchtigen. Die breite Partizipation von Bürgern, Unternehmen und lokaler Wirtschaft und die damit verbundene Entstehung von kommunalen Wertschöpfungseffekten schafft die dringend erforderliche Akzeptanz für den Umbau der Energiesysteme.

Anpassungsbedarf besteht jedoch bei der Beteiligung von besonders nachhaltiger und energiewirtschaftlich sinnvoller Erzeugungsanlagen an der EEG-Umlage, bei den Übergangsvorschriften sowie im Hinblick auf die Ausgleichsregelungen für Schienenbahnen. Die Stellungnahme und die entsprechenden Gesetzentwürfe sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/EEG-Reform 2014 abrufbar.

Der öffentlichen Anhörung ist am 23.05.2014 die erste Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum des Bundesrates vorangegangen. Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes keine grundlegenden Einwendungen erhoben. Allerdings forderten sie, die EEG-Umlage für Strom aus zumeist privaten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien um 85 Prozent zu reduzieren. Vom Bundesrat kritisiert wurde auch, dass die Bundesregierung mit Stichtag 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht genehmigten Windenergieanlagen mit den abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte. Dies würde den Vertrauensschutz für Investoren unterlaufen. Daher sei eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2015 erforderlich.

Aus kommunaler Sicht werden die Forderungen des Bundesrates nach einer Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten der Stromeigenerzeugung sowie die Anpassung der Übergangsregelungen für Fortgeltung der Regelungen des EEG 2012 im EEG-Gesetzesentwurf ausdrücklich unterstützt. Es ist richtig, die Eigenstromerzeugung aus produktions- oder prozessbedingt anfallenden Restgasen, Reststoffen und Restenergien sowie aus hocheffizienten KWK-Anlagen von der EEG-Umlage vollständig bzw. zum größten Teil zu befreien. Dies sollte darüber hinaus auch für kommunale Anlagen gelten, die lediglich zu dem Zweck installiert werden, die kommunalen Liegenschaften energieeffizient zu versorgen. Weiter sollten aus kommunaler Sicht die Übergangsbestimmungen im Hinblick auf bereits getätigte Planungen und Investitionsentscheidungen von Vorhabenträgern erweitert und für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf Ende des Jahres 2015 abgestellt werden.

Nach der Sachverständigenanhörung wird die EEG-Novelle in der endgültigen Fassung voraussichtlich am 26.06. oder 27.06.2014 im Bundestag in der 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Die 2. Lesung im Bundesrat ist für den 11.07.2014 angesetzt.

Az.: II/3 811-00/8

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