Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 69/2023 vom 13.01.2023

Kommunale Einflusspotenziale zur Treibhausgasminderung

Welchen Beitrag können kommunale Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz leisten und welche Rolle nimmt hierbei das Klimaschutzmanagement ein? Mit diesen und vielen weiteren Fragen rund um mögliche Potentiale und Beiträge zum Klimaschutz setzt sich die neue UBA-Veröffentlichung des Bundesumweltamtes auseinander.

Neben den Klimazielen der Länder und des Bundes wird insbesondere die Rolle der Kommunen im Klimaschutz näher beleuchtet. Differenzierend zwischen Pflichtaufgaben, freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und Auftragsangelegenheiten werden die potenziellen Handlungsfelder beleuchtet und praktische Anwendungsfälle aufgezeigt. Betrachtet werden dabei die Handlungsfelder:

  • Verbrauchen und Vorbild - so bspw. bei der Sanierung eigener Gebäude oder der Straßenbeleuchtung, Umstellung des eigenen Fuhrparks oder Optimierung der Beschaffung,
  • Versorgen und Anbieten - durch Straßenumgestaltung, ÖPNV-Versorgung, Verbesserung der Abfallentsorgung und den Ausbau der Wärmeversorgung,
  • Regulieren - durch die planerische Festlegung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Vorgabe von Energiestandards für Gebäude in der Bebauungsplanung und die Parkraumbewirtschaftung,
  •  Beraten und Motivieren - im Wege von Informationskampagnen, Förderprogrammen für private Haushalte und weitere Akteure/innen.

Darüber hinaus wird beleuchtet, wie und in welcher Form ein Klimaschutzmanagement und auch die aktuelle Förderkulisse Unterstützung leisten können.

Anmerkung aus kommunaler Sicht In Summe der aufgezeigten Maßnahmen können deutsche Städte und Gemeinden gemeinsam Treibhausgas-Emissionen in der Höhe von rund 101 Mio. Tonnen CO2 mindern. Das entspricht etwa einem Siebtel der THG-Emissionen in Deutschland im Jahr 2020. Was es dafür braucht, sind jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen. In Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Investitionsstau rücken Förderprogramme und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr und mehr in den Fokus. Ein zeitlich begrenztes Klimaschutzmanagement sollte hierbei durch eine dauerhafte Grundfinanzierung ersetzt und Fördervoraussetzungen deutlich verschlankt werden. Anderenfalls werden sich die Klimaschutzziele vor Ort nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit umsetzen lassen. Weitere Informationen finden sich unter: www.umweltbundesamt.de

Az.: 23.1.7-001/008 gr

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