Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 576/2008 vom 10.09.2008

Kommunale Bürgschaften

Im Zuge der Reform der Europäischen Beihilfenkontrolle hat die Europäische Kommission auch ihre bisherige Mitteilung über die Anwendung der Art. 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften überarbeitet und durch eine neue Mitteilung ersetzt (vgl. dazu auch unsere Mitteilungsnotiz, lfd. Nr. 511/2008).

Das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium haben eine Handreichung zur Erläuterung der neuen Bürgschaftsmitteilung sowie der sich daraus ergebenden Folgen für kommunale Bürgschaften erarbeitet. Diese Handreichung ist im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht für Mitgliedskommunen abrufbar.

Az.: IV/3 810-06

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