Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 438/2015 vom 11.08.2015

Kommunale Ansprüche an den Hochtief-Konzern

Aus dem Kreis der StGB NRW-Mitgliedstädte und -gemeinden kam die Information, dass die Firma SP Networks mitgeteilt hat, dass Städten und Gemeinden möglicherweise Anwartschaften und Ansprüche gegen den Hochtief-Konzern zustehen. Dies beruhe auf einem Vertrag zwischen Hochtief und SP Networks, der die Städte und Gemeinden im Wege von § 328 ff. BGB (Vertrag zugunsten Dritter) begünstigen könnte. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Stadt oder Gemeinde bislang bereits mit HochtiefF in einer aktiven Geschäftsbeziehung stand oder steht.

Bei diesem Angebot handelt es sich Auffassung der StGB NRW-Geschäftsstelle um kein seriöses geschäftliches Ansinnen. Zum einen fehlt der Kooperationsvertrag, woraus sich lt. dem Anbieter ein möglicher Anspruch des Dritten — der Stadt/Gemeinde — gem. § 328 Abs. 1 BGB ableiten lassen soll. Zum anderen werden Leistungen z. B. "Analyse der Immobilienprojekte der Stadt/Gemeinde" und "Konkrete gutachtliche Ermittlung von Umfang und Höhe potentieller Rechte aus entgangener Energieeinspeisung und —beratung durch einen Energieberater des Netzwerks des Anbieters" angeboten, die sicherlich zu Kosten führen werden. Aus diesen Gründen rät die Geschäftsstelle bei dem Angebot der Firma SP Networks zur Zurückhaltung.

Az.: II/3

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