Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 235/2002 vom 05.05.2002

Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen

Der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, hat die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände im Anschluß an die Sitzungen des Finanzplanungsrates am 21.03.2002 und der gemeinsamen Sitzung des Bundes mit der Finanzministerkonferenz der Länder über die Vorstellungen der Bundesregierung zur Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen informiert. Nach der Vorstellung des Bundes soll sich die Kommission unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen sowie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung wie folgt zusammensetzen (die Zahl bezeichnet jeweils die Anzahl der Vertreter):

Deutscher Städte- und Gemeindebund (2), Deutscher Städtetag (2), Deutscher Landkreistag (2), Bundesminister des Inneren, Bundesminister für Wirtschaft, Bundesminister der Finanzen (2), Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (2), Innenministerkonferenz (2), Finanzministerkonferenz (4), Arbeits- und Sozialministerkonferenz (2), Bundesverband der deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Zentralverband des deutschen Handwerks, DGB und VERDI.

Darunter sollen nach Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums zwei Unterarbeitsgruppen gebildet werden, die sich zum einen mit der Reform des kommunalen Steuersystems und zum anderen mit Modellen einer Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe befassen sollen.

Zum Ziel der Kommissionsarbeiten wies Finanzminister Eichel darauf hin, daß es aus Sicht des Bundes um eine Stabilisierung der kommunalen Einnahmen gehe; eine Bereitschaft des Bundes, auf dem Weg über die Kommission zu einer Umverteilung zugunsten der kommunalen Ebene zu kommen, bestehe demgegenüber nicht. Auf der Ausgabenseite sei es das Ziel des Bundes, offen über die Zukunft von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu diskutieren und zu einem Ergebnis zu kommen, das nach Möglichkeit Einsparungen in beiden jetzt vorhandenen Systemen mit sich bringe.

Was den Weg zur Erreichung dieses Zieles angehe, habe man den Gedanken einer externen Kommission verworfen und statt dessen den Weg einer umsetzungsorientierten Kommission gewählt. Die Kommission solle als politische Kommission verstanden werden und biete durch ihre Zusammensetzung aus Sicht des Bundes eine große Wahrscheinlichkeit dafür, daß es einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur späteren gesetzlichen Umsetzung der Ergebnisse der Kommission gebe. Die eigentliche inhaltliche Arbeit müsse in den Arbeitsgruppen stattfinden, in denen auch externer Fachverstand hinzugezogen werden solle. Diese Arbeitsgruppen seien gegenüber der Kommission berichtspflichtig. Seitens der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist vorgesehen, die Personen, die die kommunalen Spitzenverbände in der politischen Kommission vertreten, auch in den Arbeitsgruppen mitwirken zu lassen, um so zu einer abgestimmten Vorgehensweise zu gelangen.

Was die als Option vorgesehenen Beiräte angehe, so wies der Minister darauf hin, daß man über diesen Weg wissenschaftlichen Fachverstand einbinden wolle und gut überlegen müsse, ob man wirklich einen Beirat benötige oder ob man nicht statt dessen auch durch ein System von Workshops o. ä. zu einer solchen Einbindung gelangen könne.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände begrüßten, daß der Bund die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände nach einer gleichberechtigten Beteiligung von Ländern und Kommunen im Grundsatz übernommen habe (das Verhältnis von 8 Ländervertretern zu 6 Kommunalvertretern wurde ausdrücklich akzeptiert!); darüber hinaus habe der Bund auch das Benennungsrecht der kommunalen Spitzenverbände akzeptiert und insoweit keine eigenen Personalvorschläge unterbreitet. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände haben darüber hinaus darauf hingewiesen, daß sich – wie in dem Schreiben der Bundesvereinigung an Herrn Minister Eichel vom 08.10.2001 dargelegt - die Kommission auch mit der Frage der Konnexität und der Beteiligung von Kommunen im Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen solle. Hier war die Bereitschaft des Bundes ausgesprochen gering. Es gelte zu überlegen, inwieweit solche Fragen, die letztlich die föderale Struktur beträfen, nicht eher in das Gremium gehörten, das sich auf Wunsch des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder mit einer Reform des Föderalismus befasse. Diese Auffassung wurde vom Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem sachsen-anhaltischen Finanzminister Wolfgang Gerhards, geteilt, auch wenn Gerhards darauf hinwies, daß man die Fragen von Konnexität und Beteiligung einerseits und Einnahmen und Ausgaben andererseits im Ergebnis wohl doch nicht so ganz voneinander trennen könne.

Auf die Forderung der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Vorgriffe durch die sogenannte Hartz-Kommission für den Themenbereich Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu verhindern, wies Minister Eichel darauf hin, daß man dieses Problem sehr wohl gesehen habe und daß es nun Sache des Bundesarbeitsministers (auch in seiner Rolle als Mitvorsitzender dieser Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen) sei, die beiden Bereiche zu koordinieren.

Die konstituierende Sitzung der Kommission findet am 30. April 2002 statt. Mit Ergebnissen ist nach Einschätzung der Geschäftsstelle im laufenden Jahr nicht mehr zu rechnen.

Az.: IV/1 900-01

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