Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 640/1998 vom 05.11.1998

Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene zum Umweltschutz

Die am 20.10.1998 veröffentlichte Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat im Bereich des Umweltschutzes im wesentlichen folgenden Inhalt:

1. Abwasser

Die Anforderungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer müssen dem Stand der Technik entsprechen.

2. Abfallwirtschaft

Durch eine eindeutige Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll sichergestellt werden, daß umweltschädliche Billigentsorgungen unterbleiben (z.B. unter Tage). Um Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, wird an der Steuerbefreiung kommunaler Entsorgungsunternehmen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben festgehalten. Mit der abfallarmen Kreislaufwirtschaft soll ernst gemacht werden. Es soll der Aufbau von Stoffkreislaufen in der industriellen Produktion und eine ökologische Gestaltung von Produkten gefördert werden. Dies umfaßt eine sinnvolle Regelung für die Verwertung von Altautos und den gesamten Bereich des Elektronikschrotts. Die Verpackungsverordnung mit dem System des Grünen Punktes wird ökologisch und ökonomisch sinnvoll umgestaltet.

3. Bodenschutz

Im Bodenschutz wird der Vorsorgegedanke ein stärkeres Gewicht erhalten. Dafür wird u.a. der Entwurf einer Bodenschutz- und Altlastenverordnung (zu dem am 01. März 1999 in Kraft tretenden Bodenschutzgesetz) überarbeitet und ein Konzept zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen einbezogen werden.

4. Luftreinhaltung

Im Bereich der Luftreinhaltung soll zur Verbesserung der Luftqualität der Stand der Technik umgesetzt werden. Die sog. Sommer-Smog-Verordnung bei hohen Ozonwerten in den Sommermonaten wird geändert.

5. Naturschutzrecht

Die neue Bundesregierung wird das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Ziel überarbeiten, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen, die Artenvielfalt zu schützen und die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen.

6. Umweltgesetzbuch

Das zersplitterte Umweltrecht wird in einem Umweltgesetzbuch zusammengeführt, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten. Neben einer Reform des Ordnungsrecht werden dabei auch neue Instrumente der Umweltpolitik, wie wirtschaftliche Anreize und eine verstärkte Bürgerbeteiligung einbezogen. Die Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.

7. Freiwillige Selbstverpflichtung

Das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung soll zur Stärkung des Umweltbewußtseins der Akteure eingesetzt werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen können nach Auffassung der Koalitionsparteien insbesondere in klar abgegrenzten Bereichen sinnvoll sein und zu effektivem Umwelthandeln beitragen, wenn die zu erreichenden Ziele und Zwischenziele eindeutig festgelegt und überprüfbar (Monitoring) sind und sie im Falle der Nichteinhaltung mit Sanktionen verbunden werden. Selbstverpflichtung in dieser Form können nach den Koalitionsparteien auf geeignetem Gebiet Ordnungsrecht entbehrlich machen, z.B. als Vereinbarungen mit Unternehmen. Die Umwelthaftungspflicht wird entsprechend ausgebaut.

8. Agenda 21

Die neue Bundesregierung wird eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen erarbeiten. Dies geschieht im Dialog mit den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung ökologischer Innovationen wie auch zur Umsetzung der Agenda 21. Das Beratungswesen wird neu geordnet und gestrafft.

9. Internationales Umweltrecht

Nach der Koalitionsvereinbarung wird sich Deutschland bei internationalen Umweltschutzvereinbarungen für anspruchsvolle Umweltqualitätsziele einsetzen und Umwelthandlungsziele einbringen, die international abgestimmte Schritte auch auf einem längerfristigen Pfad mit geeigneten Instrumenten ermöglichen und damit positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb haben. Es wird eine größere Harmonisierung der Umweltvorschriften in der Europäischen Union auf hohem Niveau angestrebt. Es sollen internationale Vereinbarungen gegen Umweltdumping angestrebt werden.

10. Gentechnik

Zum Bereich der Gentechnik im Lebensmittelbereich ist in der Koalitionsvereinbarung grundsätzlich festgehalten, daß durch eine entsprechende Kennzeichnung sichergestellt werden soll, daß gentechnikfreie Produkte und Verfahren für Verbraucherinnen/Verbraucher klar erkennbar sind. Im übrigen wird die neue Bundesregierung die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln.

11. Erneuerbare Energien

Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung sicherzustellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparungen haben dabei Vorrang. Dazu gehört auch ein 100.000-Dächer-Programm für den Bereich der Nutzung der Sonnenenergie. Gemäß dem Grundsatz "Vorrang der Einsparung vor der Erzeugung von Energie" wird sich die neue Bundesregierung mit einem breiten Maßnahmenbündel der Förderung von Einspartechnologien widmen, nicht zuletzt auch angesichts der großen Exportchancen.

Die neue Bundesregierung will die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung behindern.

Az.: II/2 10-00

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