Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 581/2021 vom 25.10.2021

KMU-Definition: EU-Studie sieht keine Notwendigkeit zur Überarbeitung

Die Europäische Kommission hat die aktuelle europäische Legaldefinition für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 im September 2021 evaluieren lassen. Die Autoren des Berichts kommen zu dem Ergebnis, dass die Definition keiner Überarbeitung bedarf. Sie sei nach wie vor relevant und erfülle ihren Zweck. Die damit im Rahmen der KMU-Politik angestrebten Ziele würden wirksam erreicht. Schwierigkeiten träten bei der Bewertung von Unternehmen auf, die kompliziert und/oder durch ausländische Beteiligungen geprägt seien.

Die KMU-Definition der EU ist das strukturelle Instrument zur Ermittlung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe mit Marktversagen und besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und daher bei der Gewährung öffentlicher Unterstützung bevorzugt werden. Die Definition ist in der europäischen sowie nationalen Gesetzgebung verbreitet. Sie dient häufig als Tatbestand für Förder- und Finanzierungsmaßnahmen.

Mittlere Unternehmen, die unter die KMU-Definition fallen, haben weniger als 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder maximal eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro. Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben. Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

Bezüglich der Relevanz der KMU-Definition bestätigen laut Bericht die befragten Interessenträger mehrheitlich, dass die maßgebliche Mitarbeiterzahl unverändert bleiben sollte. Die Evaluierung zeige, dass die Schwellenwerte der Definition den wirtschaftlichen Entwicklungen entsprächen, da der durchschnittliche Umsatz bzw. die durchschnittliche Bilanzsumme der KMU immer noch deutlich darunter lägen. Die Interessenträger sprächen sich mehrheitlich für das derzeitige Kriterium der Eigentumsverhältnisse aus. Einige Unternehmen, insbesondere die, die sich im staatlichen Besitz befinden oder mit Kapitalbeteiligungen (z. B. durch Risikokapital) finanziert würden, stellten bestimmte Vorschriften infrage, die verhindern könnten, dass sie von niedrigeren Gebühren oder Entlastungen profitieren und/oder Zugang zu bestimmten Fördermaßnahmen erhalten.

Laut Bericht ist die KMU-Definition auch wirksam. Diese werde in der überwiegenden Zahl der Fälle laut den Interessenträgern zwar als verständlich wahrgenommen. Dennoch werde gefordert, dass die Eigentumsvorschriften präzisiert und weitere Orientierungshilfen zu Schlüsselkonzepten bereitgestellt werden müssten. Die Definition könnte effizienter angewandt werden, wenn die Digitalisierung von KMU, aber auch von öffentlichen Verwaltungen generell verstärkt würde. Daneben müssten bestehende Unterstützungsmaßnahmen intensiver beworben, auf die Nutzer besser abgestimmte Orientierungshilfen bereitgestellt und Unternehmensdaten leichter zugänglich gemacht werden.

Durch die Definition konnte laut Bericht das Ziel erreicht werden, die Verbreitung unterschiedlicher KMU-Definitionen im europäischen Binnenmarkt erfolgreich einzudämmen. Weiter habe die Definition in hohem Maße dazu beigetragen, dass der Begriff „KMU“ bei den verschiedenen Interventionen und den diesbezüglichen Vorgehensweisen harmonisiert wurden.

Der vollständige Bericht ist zu finden unter https://ec.europa.eu.

Anmerkung:

Die aktuelle KMU-Definition grenzt viele kommunale Unternehmen aus und führt dazu, dass viele Förderprogramme für diese nicht zugänglich sind. Ebenso ergeben sich Nachteile in den Bereichen Beihilfen und Steuern. Gerade mit Blick auf die angespannte Finanzsituation bei kommunalen Unternehmen und Kommunen infolge der Corona-Pandemie sollte hier ein Umdenken der EU-Kommission stattfinden. Insbesondere hinsichtlich der anstehenden Investitionen im Rahmen des Green Deals sollten auch öffentliche Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung klimaneutraler Investitionen nutzen können.

Az.: 28.1.2-006/001 we

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