Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 666/2015 vom 19.10.2015

Klimaschutz-Förderung für Kälteanlagen auch für Kommunen

Mit der novellierten „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ des Bundesumweltministeriums (BMUB) können nun auch Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften Anträge auf Förderung stellen. Das BMUB fördert seit 2008 Investitionen in Kälte- und Klimaanlagen mit rund 100 Millionen Euro aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Zum 1. Oktober 2015 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Ziel ist insbesondere das adressierte Potenzial durch eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller zu erhöhen und die Förderung auf eine weitere Anlagenklasse zu erweitern. Durch die Novellierung werden künftig auch Anlagen gefördert, die Kühlung und Heizung in einem integrierten Gerät oder System ermöglichen. Im Rahmen der Basisförderung sind die folgenden vier Anlagenklassen förderfähig:

  • Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,
  • Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung und
  • Anlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme, die Kühlung und Heizung in einem integrieren Gerät oder System ermöglichen.

Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird. Die Effizienz der Gesamtanlage wird entsprechend der verwendeten Komponenten bestimmt und mit dem "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis" dargestellt. Die Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme aus Kälte- und Klimaanlagen ist weiterhin möglich. Auch die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Gegenstand sind hier die Datenerhebung sowie die Konzipierung der geplanten Anlage.

Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Oktober 2015 entgegen. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragsverfahren zu verwenden. Weiterführende Informationen sind im Internet unter www.klimaschutz.de (Förderprogramme & Projekte / Programme / Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen) abrufbar.

Az.: II gr-ko

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