Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 526/2023 vom 15.08.2023

Klima- und Transformationsfonds: Kabinett beschließt Wirtschaftsplan

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 09.08.2023 den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 beschlossen. Aus diesem Sondervermögen sollen ab dem Jahr 2024 Milliardensummen u.a. für Gebäudesanierung, Energieeffizienz und Elektromobilität fließen.

Für die Jahre 2024 bis 2027 plant die Bundesregierung für den KTF Investitionen in Höhe von insgesamt 211,8 Mrd. Euro. Damit soll der KTF einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands, zur Entwicklung und Ansiedlung von Zukunftstechnologien und damit zur Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft leisten.

Der KTF speist sich größtenteils aus der nationalen CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmebereich. Um die Einnahmen auf rund 11 Mrd. Euro zu steigern, soll der CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien im kommenden Jahr um zehn Euro auf 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid angehoben werden. Eine weitere schrittweise Erhöhung des CO2-Preises ist bereits geplant. 2025 soll der CO2-Preis bei 50 Euro liegen, im Jahr darauf bei 65 Euro. Daneben sollen auch Erlöse aus dem europäischen Emissionshandel in den Fonds fließen.

Im Wirtschaftsplan sind für das Jahr 2024 u.a. folgende Investitionen vorgesehen:

  • Förderung für effiziente Gebäude inklusive der sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (rund 18,8 Mrd. Euro),
  • Finanzierung des EEG (rund 12,6 Mrd. Euro),
  • Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur (rund 4,7 Mrd. Euro),
  • Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur (rund 4 Mrd. Euro),
  • Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft inklusive der Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft (u.a. H2Global) und die Dekarbonisierung der Industrie (rund 3,7 Mrd. Euro),
  • Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-Emissionshandel (rund 2,6 Mrd. Euro),
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe (rund 850 Mio. Euro) und
  • Transformation der Wärmenetze (rund 800 Mio. Euro).

Zudem werden zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung aus dem KTF insgesamt 500 Mio. Euro bis zum Jahr 2027 bereitgestellt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Anmerkung:

Der beschlossene Wirtschaftsplan des KTF ist grundsätzlich zu begrüßen. So werden aus dem Sondervermögen Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffindustrie oder die Förderung der Energieeffizienz gefördert. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird hieraus finanziert.

Gerade die Förderung für effiziente Gebäude setzt an einem wichtigen Punkt an. Der Gebäudebereich gilt neben der Energie- und Verkehrsbranche weiterhin als Schlüsselsektor beim Klimaschutz. Gebäude stehen für etwa 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Wichtig hierbei ist, dass auch die Kommunen mit ihren über 180.000 Gebäuden, von denen immer noch rund 165.000 mit Öl oder Gas betrieben werden, gezielt gefördert werden.

Inwieweit die veranschlagten Mittel auch tatsächlich zur Umsetzung ausreichen, muss abgewartet werden. So erscheinen die insgesamt angesetzten 500 Mio. Euro für die kommunale Wärmeplanung zu niedrig. Die Kosten der kommunalen Wärmeplanung werden um ein Vielfaches höher liegen, wenn alle Kommunen eine Wärmeplanung vornehmen sollen. Die kommunale Wärmewende ist ein Schlüssel zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Die Übertragung einer kommunalen Wärmeplanung auf die kommunale Ebene durch eine landesrechtliche Regelung stellt für die kommunale Ebene eine neue Aufgabe dar, die unter dem Gesichtspunkt der Konnexität vorbehaltlos finanziell ausgeglichen werden muss.

Die Finanzierung der Mittel aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels und dem CO2-Preis ist im Übrigen sachgerecht, da diese zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden.

Az.: 28.6.9-004/003 we

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