Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 191/2014 vom 27.01.2014

Klima- und Energiepaket der EU-Kommission mit Perspektive 2030

Am 22.01.2014 hat die EU-Kommission in Brüssel ihr neues Klima- und Energiepaket vorgestellt. Verbindliches Ziel ist nur noch die Verringerung der Treibhausgase um 40 Prozent im Vergleich zu 1990. Diese ambitionierte Zielvorgabe entspricht auch den Forderungen von Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesenergieministerin Hendricks.

Ein weniger ambitioniertes Ziel von nur 35 Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen, wie von anderen EU-Staaten und verschiedenen Kommissaren, unter anderem dem deutschen Energiekommissar Günther Oettinger, gefordert, konnte somit verhindert werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix soll bis 2030 auf 27 Prozent erhöht werden. Diese Vorgabe gilt aber nur noch für die Europäische Union als Ganzes — und nicht für jeden einzelnen Mitgliedsstaat in concreto. Zu neuen Zielen für die Energieeffizienz als drittem Element der Zieltrias aus Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Ausbau der erneuerbaren Energien will sich die EU-Kommission erst äußern, wenn die Wirkung der Energieeffizienz-Richtlinie überprüft worden ist.

Mit diesem Vorgehen verabschiedet sich Brüssel von den verbindlichen Zielen, wie sie noch im Jahr 2007 vereinbart worden sind. Die so genannte Klimaschutzformel „20-20-20“ für die Steigerungsraten bei der Reduzierung der CO2-Emissionen, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird damit faktisch aufgegeben. Aus kommunaler Sicht besteht aufgrund der veränderten Position der EU-Kommission die Gefahr, dass die EU ihre starke Vorreiterrolle beim Klimaschutz verliert.

Az.: II gr-ko

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