Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 41/2002 vom 05.01.2002

Klärschlammverwertung und Kosten der Verbrennung

Eine aktuell vorgelegte Untersuchung der AEW Plan GmbH für Abfall/Energie/Wasser aus Köln kommt zu dem Ergebnis, dass eine ausschließliche Konzentration der Klärschlammentsorgung auf thermische Verfahren in Deutschland zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 575 Mio. DM führt. Für die Berechnung der Mehrkosten hat das vorgenannte Institut die aktuellen Kosten der bestehenden Entsorgungswege miteinander verglichen.

Laut Aussage der AEW Plan GmbH fallen bei der landwirtschaftlichen Verwertung derzeit Kosten zwischen 300 DM und 900 DM je Tonne Trockenmasse an, den gewichteten Mittelwert beziffert die Gesellschaft auf 450 DM je Tonne. Für die Kompostierung und den Landschaftsbau sei ebenfalls von einem gewichteten Mittelwert von 450 DM auszugehen, während für die Deponierung von einem Mittelwert in Höhe von ca. 550 DM je Tonne ausgegangen werde müsse. Dies ergebe, so die AEW Plan GmbH, einen Gesamtmittelwert von 470 DM je Tonne Klärschlamm-Trockenmasse bei der nicht-thermischen Entsorgung.

Den vorgenannten Berechnungen gegenüber schwankten die Preise der Monoverbrennung zwischen 650 DM und 1350 DM je Tonne, was einen Mittelwert von ca.900 DM pro Tonne bedeute. Bei der Mitverbrennung von Klärschlamm in Müllverbrennungsanlagen sei von einem Mittelwert in Höhe von 800 DM pro Tonne auszugehen. Die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken sei mit einem Mittelwert von ca. 550 DM pro Tonne anzusetzen. Damit ergebe sich für die derzeitigen thermischen Behandlungsverfahren ein mittlerer Wert von 750 DM pro Tonne Klärschlamm-Trockenmasse. Es sei folglich im Mittel von Mehrkosten von ca. 280 DM je Tonne Trockenmasse auszugehen.

Auf der Grundlage der derzeit in Deutschland anfallenden Gesamtmengen an Klärschlamm pro Jahr ergibt sich nach der Berechnung der AEW Plan GmbH eine Menge von ca. 2,05 Mio. Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse, die bei einem vollständigen Verzicht auf stoffliche Klärschlammverwertung zusätzlich thermisch behandelt werden müsste. Aufgrund der zuvor ermittelten Mehrbelastung pro Tonne von 280 DM ergibt sich damit eine jährliche Gesamtmehrbelastung in Höhe von 575 Mio. DM.

Damit steigen die jährlichen Aufwendungen für die Abwasserentsorgung je Bundesbürger um ca. 5,0%. Diese Angaben decken sich mit einer Umfrage der ATV-DVWK zur Abwasserentsorgung 2000, welche eine Steigerung der durchschnittlichen Abwassergebühren von 222 DM pro Jahr auf 233 DM pro Jahr (ca. 5,0 %) prognostiziert hat. Vorgenannte Untersuchung zeigt, dass bei einem Verzicht auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung - insbesondere je nach Struktur des betroffenen Gebietes - mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen für den Bürger zu rechnen ist. Insbesondere ländliche Regionen werden hiervon betroffen sein. Daher muss bei allen zukünftigen Entscheidungen zur Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik von der Bundesregierung und den einzelnen Bundesländern beachtet werden, dass die mit einem eventuellen Ausstieg bzw. Teilausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung verbundenen finanziellen Folgen nicht allein auf dem Rücken der Kommunen und dem Abwassergebühren zahlenden Bürger ausgetragen werden dürfen.

Az.: II/2 24-21 qu/g

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