Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 353/2001 vom 05.06.2001

Klärschlammverbot in der Landwirtschaft aufgehoben

Die Geschäftsstelle hat die Mitgliedskommunen mit Schnellbrief vom 21.05.2001 darüber informiert, daß das Umweltministerium NRW sein Verbot der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft aufgehoben hat. Das Schreiben des Umweltministeriums hat folgenden Wortlaut:

"Ausbreitung von BSE-Erregern durch landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

Erlaß vom 2.3.2001; Az.: IV-9-94 024 und

Erlaß vom 20.3.2001 und 30.4.2001; Az: IV

Die anläßlich der 15. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 20./21.03.2001 geführte Diskussion zur BSE-Problematik in Böden ergab, daß zwar grundsätzlich der Eintrag von BSE-Erregern über Klärschlamm aus Schlachthofabwässern in den Boden nicht ausgeschlossen werden kann, andere Expositionspfade aber offenkundig von vorrangiger Relevanz sind. Geplante Aktivitäten zur Bodenproblematik konzentrieren sich daher auf die Entwicklung von Nachweismethoden und die Untersuchung des Abbauverhaltens in Böden.

Die vorsorglich mit o.g. Erlassen angeordneten Maßnahmen erscheinen vor diesem Hintergrund entbehrlich. Die Erlasse werden insofern aufgehoben. Ungeachtet dessen bitte ich Sie zu erwägen, ob bei besonders risikobelasteten Kläranlagen (siehe Erlaß vom 30.4.2001) der Versorgungsgrundsatz eine thermische Entsorgung erfordert.

Im Auftrag

(Dr. Friedrich)"

Es ist erfreulich, daß unsere Proteste damit in vollem Umfang erfolgreich waren. Im übrigen wird auf den Wortlaut des Schnellbriefs vom 21.05.2001 verwiesen.

Az.: II

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