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StGB NRW-Mitteilung 173/2005 vom 21.02.2005

Kinomobil-Projekt NRW

Der Landesfilmdienst Nordrhein-Westfalen e.V., eine gemeinnützige Einrichtung, die auch vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird, hat die Idee aufgegriffen, im ländlichen Raum das Filmangebot durch ein sog. Kinomobil zu verbessern. Positive Erfahrungen wurden hiermit in Baden-Württemberg gemacht, wo bereits im Jahr 1988 das Kinomobil startete. Die Geschäftsstelle hat in Abstimmung mit dem Landesfilmdienst zu dieser Thematik eine Umfrage bei den Mitgliedskommunen durchgeführt, um im Einzelnen den Bedarf zu ermitteln. Die Antwortbögen sind unmittelbar an den Landesfilmdienst NRW e.V. zurückgesandt worden.

Nunmehr hat der Landesfilmdienst NRW darüber informiert, dass sich von 359 Städten und Gemeinden insgesamt 128 an der Erhebung beteiligt haben. Von 128 Rücksendern waren 28 nicht an einer Teilnahme am Kinomobil-Projekt interessiert. Die Nichtinteressierten verfügten entweder über ein ausreichendes Kino-Angebot in der Kommune oder sie sahen aus anderen Gründen keinen Bedarf für eine Teilnahme, obwohl kein Kino mehr vor Ort existiert.

Demgegenüber haben allerdings 100 kinolose Kommunen angegeben, dass sie an dem Kinomobil-Projekt für Nordrhein-Westfalen teilnehmen möchten. Bei der Frage nach der Veranstaltungshäufigkeit wünschten sich 32 Kommunen monatliche, 18 Kommunen vierteljährliche und 7 halbjährliche Veranstaltungen. Individuelle Absprachen wurden von 49 Kommunen bevorzugt.

Die Geschäftsstelle wird über die aktuelle Entwicklung berichten.

Az.: IV/2-226-3

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