Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 161/2002 vom 05.03.2002

Kinder und Verkehr

Die Kinderkommission des Bundestages hat Ende 2001 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und diese ausgewertet. Ergebnis ist, daß von 1991 bis zum Jahr 2000 die Zahl der Unfälle mit Kindern deutlich zurückgegangen ist. Es hat sich erwiesen, daß verstärkte Unfallprävention Erfolge erzielt hat.

Hinsichtlich der Verkehrserziehung hat die Anhörung indes gezeigt, daß bei Kindern durch Verkehrserziehung die kindliche Entwicklung nicht beschleunigt werden kann. Die kindliche Vorstellungswelt von Verkehr muß von Erwachsenen in ihr Handeln mit einbezogen werden. Kinder sind erst ab etwa 13 bis 15 Jahren in der Lage, im Verkehr einigermaßen sicher selbständig zu handeln.

Als weitere Ergebnisse aus der Anhörung hat die Kinderkommission folgende zentrale Forderungen aufgestellt.

1. Flächendeckende Aufklärung und Training von Erwachsenen im Umgang mit kindlichen Verhaltensweisen im Verkehr;

2. Schaffung von Bewegungsraum für Kinder außerhalb des Straßenraums, um ihr Verhalten im Verkehr konzentrierter und sicherer zu machen; die Nutzung des Straßenraums als Raum zum Abreagieren kindlichen Bewegungsdrangs birgt erhebliche Gefahren;

3. Intensivierung der Verkehrserziehung für Kinder besonders in der Sekundarstufe;

4. Vereinfachung der Benutzung von Kinderrückhaltesystemen in Pkw;

5. Prüfung der Änderung der maßgeblichen Vorschriften in dem Sinne, ob für den Transport von Kindern in Pkw die Nutzung von Kinderrückhaltesystemen ohne Ausnahme verpflichtend vorgeschrieben werden kann;

6. Initiierung eines nationalen Alleingangs zur Abschaffung von Frontschutzbügeln an Kraftfahrzeugen, da diese für Kinder eine erhebliche Gefährdung darstellen;

7. Prüfung der Möglichkeiten, Defizite bei der Ausstattung von Fahrrädern (Räder ohne Lichtanlagen etc.) durch Kooperation mit dem Handel und die Verkehrserziehung abzubauen;

8. Verbesserung der technischen Sicherheit von Kindern in Flugzeugen durch Einführung von Kindersitzen.

Az.: III/1 151 - 40

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