Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 622/2002 vom 05.10.2002

Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr

Im Rahmen der Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (Mensch und Sicherheit, Heft M 138) wurde jetzt vom Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg eine Studie zu "Beteiligung, Verhalten und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr" veröffentlicht.
Darin werden zusammengefaßt folgende Handlungsempfehlungen herausgearbeitet:

  • Education, also Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung. Die Inhalte der bereits existierenden Verkehrserziehungs- und -aufklärungsmaßnahme für Kinder im Kindergarten- und Schulalter sollten vor dem Hintergrund der in dem Bericht vorgestellten Erkenntnisse hinsichtlich der Verkehrsbeteiligungen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere der Zeiten des Beginns und der Dauern der Verkehrsbeteiligungen, der angesteuerten Ziele, der dabei benutzten Fortbewegungsmittel, eventueller Begleitpersonen und durchquerter Verkehrsräume überarbeitet und ggf. alters- oder geschlechtsspezifischen, ethnischen, siedlungsstrukturellen, regionalen oder jahreszeitlichen Informationen aktualisiert werden. Die verkehrserzieherische Beschulung der Kinder im Kindergarten sollte weiter systematisiert und der Einsatz polizeilicher Verkehrserzieher für die Kinder oder die Durchführung entsprechender Elternabende für die Erziehungsberechtigten nicht dem bloßen Engagement der Erzieherinnen überlassen werden. Auch im Bereich der Grundschule wird empfohlen, ggf. parallel zum Verkehrsunterricht besonders wird auch auf die Ansprache ausländischer Kinder und ihrer Eltern verwiesen. Einen zentralen Platz im Curriculum des Fahrradführerscheinerwerbs müsse die obligatorische Einführung des Fahrradhelmes einnehmen.
  • Engineering, das heißt die Beseitigung von Gefahrenstellen und Unfall-Brennpunkten durch Straßengestaltung: Der weitere Ausbau verkehrsberuhigter und sog. Tempo-30-Zonen wird empfohlen, ebenso wie der weitere Ausbau von Fahrradwegen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten.
  • Enforcement, also Verkehrsüberwachung: Die Erarbeiter der Studie halten die Überwachung der in verkehrsberuhigten und sog. Tempo-30-Zonen geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die Polizei oder die kommunalen Verkehrsbehörden für geboten.
  • Forschungsstrategische Maßnahmen: Unter anderem wird die Einrichtung zumindest einer Modellregion zur kontinuierlichen Sammlung und Auswertung von Daten zur Verkehrsteilnahme und Unfallbelastung von Kindern und Jugendlichen empfohlen.

Az.: III/1 151 - 30

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