Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 110/2005 vom 03.01.2005

Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2003

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes am 20. Dezember 2004 haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2003 insgesamt 20,6 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausge€geben, 2% mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen, u.a. aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen, wurden netto 18,4 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet.

Über die Hälfte der Gesamtausgaben, nämlich 10,8 Mrd. Euro, wurde für den laufenden Betrieb von sowie für Investitionen in Einrichtungen der Kindertages€betreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen) ausgegeben; das waren 3% mehr als 2002. Nach Abzug der Einnahmen in diesem Bereich verblieben netto 9,4 Mrd. Euro an Ausgaben.

Leistungen der Hilfe zur Erziehung kosteten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2003 insgesamt 4,8 Mrd. Euro, 4% mehr als ein Jahr zuvor. Nur noch zwei Drittel dieser Ausgaben, rund 3,2 Mrd. Euro, entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Im Jahr 2002 betrug der Anteil dieser Ausgaben noch 79%.

Für Maßnahmen der Jugendarbeit, wie außerschulische Jugendbildung und Ferienerholungsmaßnahmen, wurden im letzten Jahr 1,4 Mrd. Euro aufgewendet (– 5%).

Az.: III 722

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