Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 225/2000 vom 20.04.2000

Kinder- und Jugendbericht 1995 - 1999

Nach § 24 des 1. Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Landesregierung verpflichtet, einmal in der Legislaturperiode dem Landtag Nordrhein-Westfalens einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Das Kabinett hat den Bericht am 14. Dezember 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen. Inzwischen wurde er dem Präsidenten des Landtags übersandt.

Der Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt Auskunft über die wichtigsten Entwicklungstendenzen bei den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie über die allgemeinen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendpolitik für den Zeitraum 1995 bis 1999. Mit der Beschreibung von Entwicklungsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe werden u.a. jugendpolitische Zielvorstellungen der Landesregierung dargestellt. Darüber hinaus soll der Bericht auch Impulse für die fachliche Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe geben und dazu beitragen, daß in der Gesellschaft eine größere Akzeptanz für die Bedürfnisse und Erwartungen junger Menschen erzielt wird.

Der Kinder- und Jugendbericht kann unter folgender Adresse bezogen werden: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, Internet: www.mfjfg.nrw.de, e-mail: info@mail.mfjfg.nrw.de.

Az.: III/2 725-2

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