Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 244/2018 vom 25.04.2018

KfW-Thesen zur Altschuldenproblematik

KfW Research hat am 11. April 2018 ein Fokuspapier zum Thema „Kommunales Altschuldenproblem: Abbau der Kassenkredite ist nur Teil einer Lösung“ veröffentlicht. In seinem Debattenbeitrag zur kommunalen Altschuldenproblematik unterstreicht die KfW die Notwendigkeit zum Abbau der Schulden und einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Städte und Gemeinden zur Vorbeugung einer Neuverschuldung finanzschwacher Kommunen. Hierbei seien alle föderalen Ebenen aufgefordert einen Beitrag zu leisten.

Kassenkredite sind zwar Symptom für Finanzschwäche und einer damit häufig einhergehenden hohen Verschuldung, doch darf sich eine Lösung des Altschuldenproblems nicht nur auf den Abbau der angelaufenen Kassenkredite beschränken. Die Autoren des Fokuspapiers sprechen sich vielmehr dafür aus, dass bei der Ausgestaltung von Schuldenhilfen stärker auf die Verringerung der effektiven Schuldenlast abgestellt werden sollte, um auch zielgenau die Kommunen zu erreichen, die durch eine hohe Verschuldung besonders beeinträchtigt werden.

Jegliche Schuldenhilfe bzw. Entschuldung verfehle aber ihre Wirkung, wenn nicht die eigentlichen Ursachen der Verschuldung angegangen würden. Bund und Länder sind hier aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen effektive Wege zu finden, einer Neuverschuldung finanzschwacher Kommunen vorzubeugen.

Eine Entlastung der Kommunen durch den Bund ist für KfW Research bspw. über eine höhere Kostenerstattung bei den Sozialaufgaben und über einen größeren gemeindlichen Anteil am Steueraufkommen vorstellbar. Die kommunale Ausgabeseite betreffend, könnte sich eine größere Flexibilität von Standards auf kommunaler Ebene kostenreduzierend auswirken.

Wesentlich ist ebenfalls ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein der Länder für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen. Eine bessere landesseitige Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichssystems und eine gezieltere Ausgestaltung der Verteilungsmechanismen zugunsten finanzschwacher Kommunen sind hier nach Auffassung von KfW Research Ansatzpunkte. Über die organisatorische Ausgestaltung der kommunalen Zuständigkeiten beeinflussen die Länder auch die Ausgabenseite der Kommunen entscheidend.

Dies ist bei Aufstellung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Kontrolle der Umsetzung im Zuge der Kommunalaufsicht der Länder zu beachten. Die Kommunalaufsicht müsse aus Sicht der Autoren des Fokuspapiers künftig dann sicherstellen, dass Kassenkredite wirklich nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung aufgenommen werden.

Über die Zahlung von etwaigen Tilgungs- und Zinsbeiträgen an einen Altschuldenfonds und einer konsequenten Haushaltskonsolidierung (Steigerung wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung und Prüfung freiwilliger Ausgaben) sind auch die Kommunen aufgefordert ihren Beitrag zu leisten. In diesem Zusammenhang weisen die Autoren allerdings auch darauf hin, dass sich die Kommunen nicht „kaputtsparen“ dürfen und kurzsichtige Konsolidierungsmaßnahmen zu vermeiden sind.

Als weiteren Beitrag zur Entschuldung wird auch die Idee der direkten Beteiligung der Einwohner über einen „Bürgersoli“ andiskutiert. Der Vorschlag fußt auf der These, dass dadurch, dass die Folgen der Haushaltspolitik für die Bürger unmittelbar spürbar würden, auch der politische Druck für einen verantwortungsvollen und weitsichtigen Umgang mit öffentlichen Mitteln steigen würde.

Zusammenfassend wird von KfW Research eine Schuldenhilfe für alle Kommunen, die aufgrund ihrer Gesamtverschuldung mit hohen Zinslastquoten zu kämpfen haben, für zielführend empfunden. Darüber hinaus sind aber zudem Maßnahmen zu ergreifen, um eine Neuverschuldung zu verhindern. Entschuldung und Vermeidung einer (systemischen) Neuverschuldung würden einen echten Beitrag zum Abbau der regionalen Disparitäten und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land leisten.

Das Fokuspapier der KfW kann unter www.kfw.de abgerufen werden. Zum Thema Umgang mit Altschulden hat am 20.04.2018 außerdem eine Anhörung im Landtag NRW stattgefunden, zu der die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW eine Stellungnahme abgegeben hat. Diese und weitere Stellungnahmen können auf der Internet-Seite des Landtags (www.landtag.nrw.de) abgerufen werden.

Az.: 41.5.11-001/002

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