Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 313/2013 vom 09.04.2013

KfW-Programme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude

Die KfW unterstützt Städte und Gemeinden mit dem Programm „IKK — Energetische Stadtsanierung — Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 218) dabei, ihre Verwaltungsgebäude im Bestand energetisch zu sanieren. Neben Einzelmaßnahmen sind KfW-Effizienzhausstandards förderfähig — hier bestehen Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 Prozent. Kommunen können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen.

Die Zinssätze beginnen bei 0,10 Prozent p.a. nom. (Stand 18.03.2013) für eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung. Längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sind möglich. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen sowie natürliche Personen und Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen steht das Programm „IKU — Energetische Stadtsanierung — Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 219) zur Verfügung. Anträge können bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.

Die Bundesregierung hat mit den Beschlüssen zur Energiewende das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands zum Jahre 2050 formuliert. Die Gebäude der Städte und Gemeinden rücken dabei zunehmen in den Fokus — als große Energieverbraucher einerseits und mit ihrer Vorbildwirkung in der jeweiligen Region andererseits. Informationen zu den Programmen sind im Internet abrufbar unter www.kfw.de/218 sowie www.kfw.de/219.  

Az.: II gr-ko

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