Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 418/2006 vom 29.05.2006

KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien

Der Bundeshaushalt wird in diesem Jahr spät, vermutlich erst im Juli oder August in Kraft treten. Erst dann kann die Bundesregierung das Förderprogramm, das aus Haushaltsmitteln verbilligt wird, wieder öffnen, ggf. auch zu geänderten Bedingungen. Dennoch erhält die KfW Anfragen von Investoren, die trotz dieser Unsicherheit mit dem geplanten Vorhaben beginnen möchten, sich jedoch nicht den Zugang zu etwaigen Fördermitteln mit ihrem Beginn des Vorhabens vor Programmstart verwirken wollen. Grund für die lnvestitionsbereitschaft trotz der Unsicherheit über die Programmweiterführung und details kann z.B. sein, dass bei einem späteren Beginn ein Vorhaben nicht mehr bis zur Heizperiode im Herbst 2006 fertig gestellt werden könnte und die Investition aus diesem Grund um ein Jahr aufgeschoben oder ganz aufgegeben würde.

Deshalb macht die KfW hinsichtlich ihrer Regelungen zur fristgemäßen Antragstellung eine befristete Ausnahme. Die Regelungen stellen sich übergangsweise wie folgt dar:

Die Programmrichtlinie des Marktanreizprogramms sieht vor, dass mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Der Vorhabensbeginn wird dabei mit dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages definiert. Um mit dem Vorhaben beginnen zu können, ist zunächst ein bei der KfW gestellter hinreichend konkretisierter formloser Antrag (auf Förderung hinsichtlich des beantragten Kredites) ausreichend. Die vollständigen Kreditantragsunterlagen sind dann innerhalb von 4 Wochen nach In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts an die KfW weiterzuleiten. Über das In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts, die erneute Öffnung des Förderprogramms und die damit verbundene Möglichkeit, Förderanträge wieder einzureichen, wird die KfW zeitnah informieren.

Für Anträge, die später als 4 Wochen ab In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts 2006 bei der KfW eingehen, gilt im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wieder die vorherige Regelung zur fristgemäßen Antragstellung.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KfW-Informationszentrums zur Verfügung, die per Telefon von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer 01801-335577, per Fax unter 069/7431-9500 und per E-Mail unter der Adresse infocenter@kfw.de erreichbar sind.

Die aktuellen Konditionen können auch auf der Homepage ww.kfw.de im Internet unter dem Stichwort „Zinssätze“ abgefragt oder per Fax unter der Nummer 069/7431-4214 abgerufen werden (Faxgerät auf „Abruf“ oder „Polling“ stellen).

Az.: IV/1 912-05

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