Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 585/2013 vom 20.08.2013

KfW-Programm "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung"

Die KfW Bankengruppe informiert in ihrem jüngsten Kommunalrundschreiben über das Programm „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium — Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ (Programm-Nr. 215). Ab 01.09.2013 werden auch Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen und Sportanlagen gefördert. Gleichzeitig wird das Programm in „IKK-Energetische Stadtsanierung — Stadtbeleuchtung“ umbenannt.

Die überarbeiteten Verwendungszwecke sind:

  • Straßenbeleuchtung einschließlich Beleuchtung von Fußgängerüberwegen,
  • Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen und Sportanlagen,
  • Beleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen,
  • Lichtsignalanlagen,
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge (nur in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der öffentlichen Stadtbeleuchtung).

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben finanziert werden. Zur weiteren Erleichterung der Antragstellung entfallen die bisherigen Förderhöchstbeträge.

Für Fragen zu den Programmen der Förderinitiative „Kommunale und soziale Infrastruktur“ steht das Infocenter der KfW Bankengruppe zur Verfügung. Es ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter der Rufnummer 030 / 20 264 5555 zu erreichen.

Die aktuellen Zinskonditionen können der Homepage www.kfw-foerderbank.de entnommen oder über Fax unter der Nummer 069 / 7431 4214 abgerufen werden.

Die ab 01.09.2013 gültigen Dokumente (Merkblatt / Formular) sind im Downloadcenter (www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare) veröffentlicht.

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search