Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 448/2009 vom 05.08.2009

KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren — Kommunen (218)"

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV2009) hat die KfW folgende Informationen und Hinweise zu dem Thema „Überarbeitung der Anforderungen im Programm Energieeffizient Sanieren — Kommunen (218)“ gegeben:

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine wesentliche rechtliche Grundlage für die KfW-Programme zur Förderung der Energieeffizienz in den Bereichen Wohnwirtschaft und Infrastruktur. Gemäß der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 30.04.2009 tritt zum 01.10.2009 eine novellierte Fassung der EnEV in Kraft (EnEV2009) und löst damit die zurzeit gültige Fassung (EnEV2007) ab. Mit dieser Änderung der rechtlichen Rahmenbedingung wird auch eine Anpassung der Förderbedingungen im Programm Energieeffizient Sanieren — Kommunen (218) an die EnEV2009 notwendig. Im Einzelnen betrifft dies folgende Punkte:

1. Förderung von Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaket

Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden mit Blick auf die EnEV2009 überprüft und, sofern erforderlich, wird eine moderate Anpassung vorgenommen. Über Details wird die KfW sobald wie möglich informieren.

2. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau

Die energetischen Anforderungen werden künftig auf Basis der EnEV2009 festgelegt. Hinsichtlich der energetischen Sanierung auf Neubauniveau wird der Begriff Effizienzhaus mit einer entsprechenden Prozentzahl für Nichtwohngebäude eingeführt. Dabei wird vorerst das bisher bestehende Anforderungsniveau als KfW-Effizienzhaus 130 EnEV2009 im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Darüber hinaus wird es in diesem Programm künftig eine zusätzliche zukunftsweisende Förderstufe mit erhöhten Anforderungen geben. Über die Einzelheiten hierzu wird die KfW schnellstmöglich informieren.

Bei der Sanierung auf Neubau-Niveau bezieht sich künftig die Hauptanforderung auf den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes, bezogen auf das Referenzgebäude nach Tabelle 1 Anlage 2 der EnEV2009. Die Nebenanforderung in Hinblick auf die Qualität der Hülle wird kurzfristig festgelegt.

3. Konditionen

Im Programm Energieeffizient Sanieren — Kommunen (218) wird eine Zinsanpassung alleine aufgrund der Anpassung der Förderung an die EnEV2009 nicht vorgenommen.

4. Programmmerkblätter und Formulare

Die Programm-Merkblätter und Formulare werden zurzeit entsprechend überarbeitet und Ihnen zeitnah von der KfW zur Verfügung gestellt.

5. Übergangsregelung

Bis zum 30.12.2009 (Eingang bei der KfW) können noch Anträge nach den auf Basis der EnEV2007 geltenden Programmbestimmungen gestellt werden. Die entsprechenden Formulare behalten solange ihre Gültigkeit und können parallel verwendet werden.

Für die neu einzuführende Förderstufe können ab dem 01.10.2009 Anträge nach den neuen Programmbestimmungen gestellt werden. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:

- Kommunale und soziale Infrastruktur: Telefon-Nr. 030 / 20 264 5555
- Unternehmensfinanzierung: Servicenummer: 01801 / 24 11 24*)
- Wohnwirtschaft: Servicenummer: 01801 / 33 55 77*)

*) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw-foerderbank.de) und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.

Az.: IV/1 912-05

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