Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 466/2016 vom 02.06.2016

KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“

Zum 01.04.2016 hat die KfW das Programm 431 „Energieeffizient Bauen“ erneuert. Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40Plus eingeführt. Mit letzterem werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.

Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es insofern keinen zusätzlichen Anreiz mehr gibt, ist die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 ausgelaufen.

Darüber hinaus hat die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten. Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15 % der Darlehenssumme, bis 15.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40: 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 55: 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit 

Der Bauherr hat zukünftig einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50 % (maximal 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.

Az.: 20.4.1-001

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