Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 593/2015 vom 08.09.2015

KfW-Kredite zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften

Die KfW unterstützt die Kommunen in Deutschland kurzfristig bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften. Mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingsunterkünfte“ im Rahmen des bestehenden Förderprogramms IKK — Investitionskredit Kommunen (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Das verfügbare Gesamtkreditvolumen der Sonderfazilität beläuft sich auf 300 Mio. EUR.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Kredite werden bis zur Ausschöpfung des Volumens in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Im Antragsformular ist unter dem Punkt „Vorhabensbeschreibung“ zu bestätigen, dass Investitionen in eine Flüchtlingsunterkunft finanziert werden. Außerdem ist die Zahl der geschaffenen Unterkunftsplätze anzugeben. Der Mittelabruf ist bis 9 Monate nach Kreditzusage möglich. Alle übrigen Bedingungen (insbesondere Kreis der Antragsberechtigten, tilgungsfreie Anlaufjahre, notwendige Unterlagen und Antragsverfahren) entsprechen den bestehenden Regelungen im Programm IKK — Investitionskredit Kommunen (208).

Das neue Merkblatt ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe sowie unter der Rubrik Info-Service Flüchtlinge/Vergabe und Beschaffung abrufbar.

Az.: II/1 20.3

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