Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 192/2011 vom 10.03.2011

KfW-Kommunalprogramme zum Klimaschutz

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mitgeteilt, dass ab 1. April 2011 die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung in Kommunen ausgeweitet wird. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren — Kommunen" und "Sozial Investieren — Energetische Sanierung" gilt ab dem 1. April 2011: 

Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der  Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. 

Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an zum Beispiel Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dieses gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.

Weitere Informationen können im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden.

Az.: II/2 70-57 qu-ku

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