Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 430/2003 vom 12.05.2003

KfW-Infrastrukturprogramm - Sonderfonds "Wachstumsimpulse"

In seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder finanzielle Soforthilfemaßnahmen für die Städte und Gemeinden in Deutschland angekündigt (Schnellbrief des StGB NRW vom 04.04.2003). Neben einer Entlastung der Kommunen von der Flutopferhilfe sollte über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein kommunales Investitionsprogramm in Höhe von 7 Mrd. EUR in Form von zinsverbilligten Krediten aufgelegt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte insbesondere die Ankündigung zinsverbilligter Kredite zurückhaltend kommentiert, da gerade den am stärksten in Not geratenen Kommunen eine weitere Verschuldung oder Zuschüsse, die einen Eigenanteil zur Bedingung haben, wenig nützen.
 
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat nunmehr die Ausgestaltung des so genannten Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ konkretisiert.
 
Der Sonderfonds basiert im Wesentlichen auf dem Ihnen bekannten KfW-Infrastrukturprogramm. Er dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet.
 
In den Jahren 2003 und 2004 steht ein Kreditvolumen von voraussichtlich sieben Mrd. EUR zur Verfügung. Der Zinssatz für Finanzierungen aus diesem Programm wird aus Haushaltsmitteln des Bundes in den ersten drei Jahren verbilligt. Dadurch ergibt sich ein besonders günstiger Zinssatz. So beläuft sich der aktuelle Zinssatz bei einer 30-jährigen Laufzeit, einer 10-jährigen Zinsbindung und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren im ersten und zweiten Jahr auf nom. 1,55 % p. a. (eff. 1.56 % p. a.), im 3. Jahr auf 2,55 % p. a. (eff. 2,57 % p. a.) und ab dem 4. Jahr auf nom. 4,05 % p. a. (eff. 4,11 % p. a.).
 
Für Investitionen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ steht innerhalb des Sonderfonds ein Kreditvolumen von einer Mrd. EUR zur Verfügung, dessen Zinssatz durch Bundeszuschüsse in den ersten drei Jahren noch attraktiver gestaltet wird. So beläuft sich der aktuelle Zinssatz bei einer 30-jährigen Laufzeit, einer 10-jährigen Zinsbindung und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren im ersten und zweiten Jahr auf nom. 0,65 % p. a. (eff. 0,65 % p. a.), im 3. Jahr auf 1,65 % p. a. (eff. 1,66 % p. a.) und ab dem 4. Jahr auf nom. 4,05 % p. a. (eff. 4,11 % p. a.)
 
Detailliertere Informationen über die inhaltliche Ausgestaltung des Sonderfonds wie z. B. Einzelheiten zu den Vergabebedingungen können auf der Internetseite der KfW (www.kfw.de) abgerufen werden.

Az.: IV 912-05

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