Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 138/1996 vom 20.03.1996

KfW-Infrastrukturprogramm

Als Beitrag zum Aktionsprogramm der Bundesregierung für Investitionen und Arbeitsplätze wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen der Kommunen in den alten und neuen Ländern bereitstellen. Das in 1994 eingeführte KfW-Infrastrukturprogramm wird damit zukünftig für langfristige und zinsgünstige Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in den alten und den neuen Ländern zur Verfügung stehen.

Ab sofort ist im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms die Finanzierung aller kommunalen Infrastrukturmaßnahen im gesamten Bundesgebiet möglich, sofern diese der Aufgabenerfüllung von Gebietskörperschaften dienen. So können beispielsweise die vordringlichen Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie abfallwirtschaftliche Projekte mitfinanziert werden. Darüber hinaus ist eine Mittelaufnahme beispielswiese auch für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen etc.), der Stadt- und Dorferneuerung und zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur möglich.

Aufgrund des erheblichen zeitlichen Vorlaufes und den in dieser Zeit anfallenden hohen Planungskosten bietet die KfW für Großprojekte (voraussichtliches Investitionsvolumen > DM 50 Mio.) auch die Möglichkeit der isolierten Finanzierung von Planungskosten an. Mit den Antragsunterlagen wäre der Beschluß des Projektträgers, den Planungsauftrag zu erteilen, sowie zur Abschätzung der Planungskosten eine Kopie des (evtl. noch nicht unterschriebenen) Ingenieurvertrages vorzulegen. Für kleinere Vorhaben erfolgt die Finanzierung von Projekt- und Planugnskosten über eine gemeinsame Beantragung mit der zu finanzierenden Sachinvestition.

Darüber hinaus ist die Öffnung des KfW-Infrastrukturprogrammes für die Finanzierung von Vorhaben, die im Wege des Kommunal-Leasing durchgeführt werden, vorgesehen.

Das KfW-Infrastrukturprogramm zeichnet sich durch besonders günstige Zinssätze aus, die jeweils zum Zeitpunkt der Auszahlung fixiert und in der Regel über einen längeren Zeitraum konstant gehalten werden. Zur Zeit betragen die Zinssätze bei Wahl der 5-jährigen Zinsbindung 4,85 % p.a. (effektiv nach PangV 4,91 % p.a.) und bei Wahl der 10-jährigen Zinsbindung 5,65 % p.a. (effektiv nach PangV 5,73 % p.a.). Der Auszahlungssatz beträgt 100 %. Die Laufzeit der Darlehen kann bis zu 30 Jahren bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Der maximale Finanzierungsanteil beträgt 50 % des Fremdfinanzierungsanteils. Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Um das privatwirtschaftliche Engagement beim Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen und im Bereich der Abfallwirtschaft zu fördern, steht das KfW-Infrastrukturprogramm hier auch pirvatwirtschaftlichen Organisationsformen offen und bietet damit gleichermaßen günstige Finanzierungsmöglichkeiten für alle Organisationsalternativen.

Bei Investitionsmaßnahmen für die Wasser- und Abfallwirtschaft bewertet die KfW im Zuge der Kreditentscheidung die Wirtschaftlichkeit und Auslegung der Projekte.

Die Bearbeitung der Kreditanträge erfolgt in der Niederlassung Berlin, die Anträge ab sofort entgegennimmt. Für Rückfragen stehen bei der KfW in Berlin Herr Dr. Hehl, Tel.: 030/20264-329 und Herr Wackernagel, Tel.: 030/20264-128 oder in Frankfurt am Main Frau Radzio, Tel.: 069/431-3543 zur Verfügung.

Az.: III 750 -30

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