Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 475/2017 vom 14.08.2017

KfW-Förderung von Brennstoffzellen auch für Kommunen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die KfW-Förderung zum Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude auf Kommunen sowie kommunale Organisationen. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ des BMWi können für den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude künftig auch kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände Investitionszuschüsse erhalten.

Konkret wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW gefördert. Der jeweilige Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 0,1 kW zusammen. Bezuschusst werden max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten (hierunter fallen alle Kosten, die mit dem Einbau des Brennstoffzellensystems entstehen), so dass abhängig von der elektrischen Leistung der Brennstoffzelle Zuschüsse bis 28.200 Euro möglich sind. Das Antragsformular und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.kfw.de/433 .

Az.: 28.6.1-002/003 we

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