Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 571/2015 vom 28.09.2015

KfW erhöht Kreditvolumen zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften

Die KfW unterstützt die Kommunen in Deutschland kurzfristig bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften. Mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingsunterkünfte“ im Rahmen des bestehenden Förderprogramms IKK — Investitionskredit Kommunen (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Hierüber hatten wir bereits in einer Mitteilung informiert. 

Wegen der großen Nachfrage nach diesem Förderangebot hat sich die KfW nun dazu entschlossen, das verfügbare Gesamtkreditvolumen der Sonderfazilität von 300 auf 500 Mio. EUR zu erhöhen. Die Kredite werden bis zur Ausschöpfung dieses Volumens in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. 

Auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität steht für alle kommunalen Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin das bewährte KfW-Förderangebot im Rahmen des IKK — Investitionskredit Kommunen (208) zur Verfügung. Die genauen Förderbedingungen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/208. Der hier gültige Zinssatz wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr auf der KfW-Homepage veröffentlicht. 

Außerdem ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen ein Merkblatt im StGB NRW-Internet im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe sowie unter der Rubrik Info-Service Flüchtlinge/Vergabe und Beschaffung abrufbar.

Az.: II/1 - 20.1.4.11-002

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