Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 546/1998 vom 05.10.1998

Kennzahlenentwicklung in der Jugendhilfe

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform bzw. neuen Steuerungsmodellen befassen sich immer mehr Kommunen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns mit der Kosten- und Leistungsrechnung. Deren primäre Aufgabe liegt in der Bereitstellung von Informationen für die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungsgeschehens. Mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene hat die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) über ihr sog. IKO-Netz eine kennzahlenbezogene Vergleichsringarbeit aufgebaut. Die Vergleichsringe zielen dabei darauf ab, mit qualifiziert erarbeiteten Kennzahlen die jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbereiche als Teil der Kostenrechnung zu begutachten.

Das Landesjugendamt Rheinland hatte im Rahmen der Jugenddezernententagung im Frühsommer 1998 das Angebot unterbreitet, durch eine Koordinierung des Projektes "Kennzahlenentwicklung in der Jugendhilfe" insbesondere für Kommunen in der Größenklasse 4 (50.000 bis 100.000 Einwohner) und 5 (25.000 bis 50.000 Einwohner) die mit einem Vergleichsring möglichen Finanz- und Effektvorteile zu nutzen.

Am 23.9.1998 fand beim Landesjugendamt Rheinland eine weitere Informationsveranstaltung zu Arbeit und Zielen des IKO-Netzes der KGSt statt. Referent Leitner-Achtstätter von der Geschäftsstelle des IKO-Netzes referierte dort über die Vergleichsarbeit im Bereich der Jugendhilfe. Vertreter 15 rheinischer Städte und Gemeinden kamen daraufhin überein, gemeinsam mit bisher drei interessierten westfälischen Kommunen am 26.1.1999 eine Auftaktsitzung für einen Vergleichsring zum Thema "Stationäre und ambulante Hilfe zur Erziehung (HzE)" durchzuführen.

Der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des NWStGB hat den Städten und Gemeinden in seiner 71. Sitzung am 9.9.1998 einstimmig empfohlen, die Möglichkeiten der Kennzahlenentwicklung in der Jugendhilfe im Rahmen der von den Landesjugendämtern aufgezeigten Verfahren wahrzunehmen. Eine Teilnahme weiterer Kommunen am geplanten Vergleichsring "Stationäre/ambulante HzE" wäre daher zu begrüßen. Anmeldungen für die Teilnahme an der Auftaktsitzung am 26.1.1999 können noch bis zum 15.11.1998 erfolgen. Vorbereitende Unterlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen erteilt Referent Leitner-Achtstätter, Geschäftsstelle des IKO-Netzes, Tel. 0621/7628683. Als Ansprechpartner stehen außerdem Frau Mützenich vom Landesjugendamt Rheinland, Tel. 0221/809-6167 und Herr Oehlmann-Austermann vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe, Tel. 0251/591-3644 zur Verfügung.

Az.: III 739

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