Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 738/2003 vom 10.09.2003

Keine Zuständigkeit der Kommunen für Langzeitarbeitslosigkeit

In einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder haben Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag vor einer falschen Weichenstellung bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewarnt. Die von einigen Ländern vorgeschlagene kommunale Verantwortung für sämtliche Langzeitarbeitslose würde die finanziellen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden überfordern und insbesondere ihre Bemühungen zur Sanierung ihrer Haushalte konterkarieren. Die Städte und Gemeinden seien nicht in der Lage, 2,6 Mio. Arbeitslosenhilfeempfänger und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ihre Angehörigen, insgesamt rd. 5,5, Mio. Personen, im Sinne der Vorschläge der Hartz-Kommission zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln. Zudem würde ein wesentliches Ziel der Hartz-Vorschläge, Verschiebebahnhöfe zu vermeiden, verfehlt.

Nach Auffassung der beiden kommunalen Spitzenverbände darf der Bund nicht aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entlassen werden. Die Arbeitsmarktpolitik für den immer größer werdenden Kreis der Langzeitarbeitslosen müsse in einem Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten ausgerichtet werden und dürfe nicht der Sozialhilfe als unterstem Netz der sozialen Sicherung überlassen bleiben. Mit einer Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit hätten nicht nur die Kommunen, sondern auch die Länder die politische Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Auch die unzweifelhaft vorbildlichen Leistungen kommunaler Beschäftigungsförderung hätten nie sämtliche arbeitsfähige Sozialhilfeemfpänger erreichen können und z.T. auch Modellcharakter gehabt. Ziel dürfe es nicht sein, Arbeitsämter und Sozialämter gegeneinander auszuspielen, vielmehr sei eine möglichst weitgehende Kooperation anzustreben, in der unter der Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit die Kommunen ihre Kompetenz in Sachen kommunale Beschäftigungsförderung und soziale wie psychosoziale Hilfen einbringen können.

Nach einem Gespräch der beiden kommunalen Spitzenverbände mit der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnten Städte- und Gemeindebund und Städtetag erneut die Übernahme der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Kommunen ab. Sie befürworteten das Regierungsmodell, das diese Aufgabe bei der Bundesanstalt für Arbeit und die Finanzierung beim Bund ansiedeln und im übrigen die Kommunen auf vertraglicher Basis an der Eingliederung der Langzeitarbeitslosen beteiligen will.
Eine Verfassungsänderung, wie sie die Union erwägt, um die Finanzierung der Aufgabe durch die Kommunen sicherzustellen, halten DStGB und DST für völlig unrealistisch. Sie widersprachen auch der Darstellung, daß im Falle einer Zuständigkeit des Bundes ein großes Bundessozialamt geschaffen werde.

Az.: III 845

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