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StGB NRW-Mitteilung 328/2021 vom 15.06.2021

Keine Verlängerung der epidemischen Lage in NRW

Die Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD haben sich nach ersten Presseberichterstattungen heute, am 15.06.2021, gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage in NRW ausgesprochen.

Demnach endet die bis zum 18.06.2021 befristete epidemische Lage.

Konkret bedeutet dies für die noch ausstehenden Sitzungen vor der Sommerpause, dass eine Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW auf den Hauptausschuss nicht mehr möglich ist. Der Hauptausschuss hat also ab dem 19.06.2021 nicht mehr die Befugnisse des Rates inne, sondern der Rat muss selber tagen. Das ist bei den noch ausstehenden Einladungen zu berücksichtigen. Etwaige Verkleinerungen des Rates sind bspw. über eine sog. Pairing-Vereinbarung möglich. Hierzu hat das Kommunalministerium mit fortlaufendem Erlass berichtet, welchen die Geschäftsstelle für Mitgliedskommunen per Schnellbriefe weitergeleitet hat.

Az.: 15.1.2-007/002

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