Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 350/2013 vom 29.04.2013

Keine Einigung über Strompreisbremse zwischen Bund und Ländern

Eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene Strompreisbremse zur Deckelung der Strompreise ist nunmehr endgültig gescheitert. Dies verkündete das Bundeskanzleramt. Vor der Bundestagswahl könne kein Konsens mehr erreicht werden. Ein weiteres Treffen zwischen Kanzleramt und den Staatskanzleichefs einiger Bundesländer über die Vorschläge war nach Angaben aus Regierungskreisen zuvor abgesagt worden. Aus Sicht des DStGB wäre eine Einigung ein wichtiges Signal darüber gewesen, dass die Steuerung der Energiewende zwischen Bund und Ländern funktioniert. Ungeachtet dessen bedarf es einer grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, um zu einer nachhaltigen Begrenzung der Stromkosten zu kommen.

Hintergrund

Bund und Länder versuchten bereits in mehreren Treffen eine gemeinsame Vorgehensweise zur kurzfristigen Dämpfung der Energiekosten aufgrund des starken Ausbaus der erneuerbaren Energien zu finden. Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler legten am 14. Februar 2013 einen gemeinsamen Vorschlag für die Einführung einer Strompreisbremse vor, über den im Anschluss beraten wurde (s. StGB NRW-Mitteilungsnotiz 115/2013). Das Konzept stieß bei den Ländern zum Teil auf erhebliche Kritik, da eine rückwirkende Förderungskürzung bereits gebauter Solar- oder Windanlagen vorgesehen war.

Auf dem letzten Bund-Länder-Energiegipfel mit Bundeskanzlerin Merkel am 21. März 2013 (s. StGB NRW-Mitteilungsnotiz 200/2013) wurde vereinbart, dass entgegen des ursprünglichen Vorschlags, nicht nachträglich in die Förderung bestehender Anlagen erneuerbarer Energien eingegriffen wird. Eine Senkung der Stromsteuer lehnte die Kanzlerin ab. Die Bundesländer sagten zu, die Kompetenz zur Planfeststellung von länderübergreifenden Trassen auf die Bundesnetzagentur zu übertragen. Die Gespräche mit den Ländern sollten in einer Arbeitsgruppe bis Ende Mai 2013 weitergeführt werden. Dabei sollte es um eine stärkere Beteiligung energieintensiver Unternehmen an der EEG-Umlage und die künftige Gestaltung der Förderung von EEG-Neuanlagen gehen.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht bedarf es ungeachtet des Scheiterns einer Einigung über kurzfristige Änderungen durch die Einführung einer Strompreisbremse einer grundlegenden Reform des EEG, um zu einer nachhaltigen Begrenzung der Stromkosten zu kommen. Diese muss sich an markwirtschaftlichen Instrumenten orientieren. Die Förderung für erneuerbare Energien sollte davon abhängen, ob deren Standorte im Hinblick auf das vorhandene Netz sinnvoll ausgewählt und wirtschaftlich sind.

Az.: II/3 811-00/8

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