Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 30/2012 vom 02.12.2011

Keine Besteuerung von Solarien

Mit einer Presseerklärung vom 02.12.2011 haben der Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, und Finanzminister Norbert Walter-Borjans mitgeteilt, dass die von der Stadt Essen beantragte Genehmigung der erstmals in Nordrhein-Westfalen erhobenen Solariensteuer abgelehnt worden ist. Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW bedarf eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer  erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Die Stadt Essen hatte eine Satzung zur Besteuerung von Solarien erlassen und um diese Genehmigung nachgesucht.

In der Ablehnung betont die Landesregierung das Recht der Kommunen, eigenständige Steuern zu erheben, um ihre Finanzlage zu verbessern. Jede neue Steuer müsse aber wirtschaftlich sinnvoll sein. Dies sei bei der Solariensteuer nicht der Fall, da der Verwaltungsaufwand der Steuer in keinem Verhältnis zu den Erträgen steht.

Die Presseerklärung des MIK NRW vom 02.12.2011 kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Kommunale Aufwandsteuern > Sonstige örtliche Aufwandsteuern  > Solariensteuer oder allgemein auf der Internetseite des MIK NRW abgerufen werden.

Az.: IV/1 933-03

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