Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 36/2013 vom 10.12.2012

Kauf der Netzgesellschaft E.ON Westfalen Weser durch Kommunen

In einem Interview zur Einigung des Kaufs der regionalen Netzgesellschaft E.ON Westfalen Weser durch 37 ostwestfälische Kommunen (vgl. StGB NRW-Mitteilung Nr. 610/2012) wird Paderborns Bürgermeister Heinz Paus zu den Umständen des Anteilskaufs und zu den weiteren Perspektiven des Unternehmens befragt. Paus ist Mitglied der kommunalen Verhandlungsdelegation. Er betont in dem Interview, dass man ein attraktives Modell gefunden habe:

Ist mit der Einigung auf den Kaufpreis die wichtigste Klippe beim Kauf der EWA-Anteile umschifft?

Sicher ist mit dem Kaufpreis eine der wichtigsten Klippen umschifft. Jetzt ist der eigentliche Kaufvertrag auszuhandeln. Ein zentrales Thema ist die Frage der Herauslösung und Verselbstständigung des Unternehmens aus dem E.ON-Konzern heraus. Die IT und der Großteil der Dienstleistungen sind aus EWA herausverlagert. Hier gibt es bereits eine Reihe von Absprachen.

Welche Kommunen wollen, können und dürfen einsteigen?

Grundsätzlich ist das Ziel, allen Kommunen in der Region, in der EWA Netzbetreiber ist, auch entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für das Gesamtnetz eine Beteiligung zu ermöglichen - d. h., dass die bisherigen Gesellschafter ihre zum Teil sehr geringen Anteile bis zu dieser Höhe aufstocken können und dass es unser Ziel ist, möglichst viele Kommunen, die noch nicht beteiligt, aber Konzessionsgeber sind, auf Dauer an das Unternehmen zu binden.

Mit welchen Argumenten werben Sie um den Einstieg der Kommunen?

Wir denken, dass es ein wichtiger Vorteil ist, dass ein sehr großes zusammenhängendes Netz besteht, das schon zahlreiche Synergien beinhaltet und das deshalb auch dauerhaft weiter bestehen wollte. Ein so großer Netzbetreiber kann für Kommunen und Stadtwerke Partner auf unterschiedlichen Feldern z. B. im Bereich der erneuerbaren Energien sein. Zudem haben wir ein Modell erarbeitet, das für Kommunen äußerst interessant ist. Sie können über dieses Modell aus dem Netz eine Rendite erzielen, die der vergleichbar ist, die sie erzielen könnten, wenn sie das Netz selbst betreiben würden.

Gab es außer den Kommunen noch Konkurrenten, die EWA kaufen wollten?

Aktuell gibt es zwar zahlreiche Interessenten. Auf Grund der vertraglichen Absprachen ist E.ON gehindert, seinen Anteil am Markt anzubieten.

Stemmen die Kommunen den Kaufpreis allein oder wird ein strategischer Investor gesucht, der ein größeres Paket kauft?

Nach dem erarbeiteten Modell dürfte es der kommunalen Familie in der Region durchaus möglich sein, den Kaufpreis allein zu stemmen. Auch herrscht wenig Neigung, anstelle von E.ON jetzt einen dominierenden „strategischen Investor“ aufzunehmen. Diskutiert wird die Frage, ob es im Interesse des Unternehmens und seiner Anteilseigner wäre, über einen Partner, der auf Augenhöhe beteiligt ist, eine gewisse strategische Unterstützung zu generieren.

Wie ist der Zeitplan?

Aktuell sind wir dabei, alle Mandatsträger in der Region zu informieren. Danach soll es eine erste Befassung der Räte im Sinne einer „1. Lesung“ geben, um das Interesse an einer Beteiligung abzufragen. Danach steht dann bis Frühjahr die konkrete Entscheidung in den einzelnen Kommunalparlamenten über eine Beteiligung auf der Basis vorliegender Vertragsdokumente an.

In welchen Geschäftsfeldern wird das Unternehmen aktiv sein?

Das Unternehmen wird im Wesentlichen als reiner Netzbetreiber tätig werden. Es ist beabsichtigt, die noch bestehende Vertriebstochter an den E.ON-Konzern zu übertragen. Darüber hinaus gibt es Aktivitäten im Bereich Stromerzeugung, KWK, Wärmeversorgung und in Teilbereichen des Netzgebiets auch den Betrieb von Gas- und Wassernetzen.

Bewirbt es sich in Konkurrenz zu Stadtwerken um Netzkonzessionen?

Es ist schon das Interesse des Unternehmens, dauerhaft das jetzt gehaltene Stromnetz und die damit verbundenen Konzessionen im Unternehmen zu halten. Da es Interessen von Stadtwerken gibt, auf diese Netze zuzugreifen, besteht in der Tat bezogen auf die Netze insofern eine Konkurrenz. Zudem ist das Unternehmen aber an einer Kooperation mit Stadtwerken interessiert.

Wird das Unternehmen aufgespalten?

Das Unternehmen hat bereits vor geraumer Zeit seine Vertriebstochter ausgegliedert. Sie würde nach dem aktuellen Verhandlungsstand dauerhaft aus dem Unternehmen ausscheiden. Im Übrigen wird an einem Modell gearbeitet, das die Interessen der bisherigen kommunalen Aktionäre und die Belange der künftigen Aktionäre optimal berücksichtigt und die es hinzutretenden Aktionären ermöglicht, den Erwerb wirtschaftlich zumutbar zu schultern.

Sie prüfen eine Bürgerbeteiligung. Wie könnte diese aussehen?

In der Tat denken wir über eine Bürgerbeteiligung nach. Diese kommt nach dem jetzigen Stand aber erst zum Tragen, wenn die Übernahme der kommunalen Mehrheit abgeschlossen ist. Denkbar wäre, dass sich Bürger der Region etwa über eine Genossenschaft organisieren, die sich dann ihrerseits am Unternehmen beteiligen könnte.

Was passiert mit den Mitarbeitern von E.ON Westfalen-Weser?

Mit einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse sind grundsätzlich keine Auswirkungen auf bestehende Verträge oder Arbeitsverhältnisse verbunden.

(Quelle: DStGB aktuell 4912 vom 07.12.2012)

Az.: II/3 818-00

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