Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 571/2019 vom 14.10.2019

Kabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Bundeskabinett hat am 09. Oktober 2019 die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 beschlossen.

Der Gesetzentwurf zur Zusammenführung und Verbesserung der Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Wohnraummangel schaffe – so das Bundesjustizministerium – nun die Voraussetzungen dafür, dass die Mietpreisbremse auch nach Ablauf von fünf Jahren weiter angewendet werden kann. Hierzu solle es den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31.12.2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Zudem soll der Rückzahlungsanspruch der Mieter bei einem Verstoß des Vermieters gegen die Mietpreisbremse verbessert werden. Mieter sollen danach künftig die gesamte ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern können, wenn sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse in den ersten 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen.

 

Az.: 20.4.2.2-002/002 st

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