Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 58/2021 vom 22.02.2021

Kabinett beschließt Schnellladegesetz

Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 den vom BMVI vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz) beschlossen. Damit soll die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten geschaffen werden. Aus Sicht des DStGB sollten bei der Umsetzung vorhandene Investitionen und Planungen der Städte und Gemeinden sowie eine Teilhabe der kommunalen Stadtwerke an dem Programm berücksichtigt werden.

Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (zum Beispiel in Ferienzeiten) frequentiert sind. Zudem ist an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde.

Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu wenig. Aktuell haben weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS).

Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik und wird ein bundesweites Schnelladenetz an 1.000 Standorten im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen.

Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging) -Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.

Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen aus ganz Europa die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.

Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen werden so vermieden.

Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr im Bundestag wie im Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.

Weitere Informationen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (PDF) unter: www.bmvi.de

Das FlächenTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur steht zur Verfügung unter: www.flaechentool.de

Az.: 33.1.5.2-001/005

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