Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 6/1996 vom 05.01.1996

Jugendgemeinderat in Erftstadt gewählt

Die Stadt Erftstadt hat jetzt einen Jugendgemeinderat. Dieses Gremium soll dem Rat der Stadt und seinen Ausschüssen in allen kinder- und jugendspezifischen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Zur Stimmabgabe bei der Wahl des Jugendgemeinderates waren alle ausländischen und deutschen Jugendlichen in Erftstadt im Alter von 10 bis 20 Jahren aufgerufen. Von den 5.260 Jugendlichen, die wahlberechtigt waren, nahmen 2.258 an der Wahl teil. Die Wahlbeteiligung lag damit insgesamt bei 43 %. Nur 14 Stimmzettel waren ungültig. Bei der Wahl des Jugendgemeinderates mußten sich die Jugendlichen für einen von 64 Kandidaten entscheiden. In den Erftstädter Jugendgemeinderat wurden 25 Jugendliche gewählt. Das Gremium wird künftig in Abständen von ca. zwei Monaten zusammenkommen.

Informationen über den Jugendgemeinderat und seine Arbeit sind beim Jugendamt der Stadt Erftstadt, Tel. 0 22 35/409-232, abrufbar.

Az.: G/2 00-18

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