Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 236/2000 vom 05.05.2000

Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß

Der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen tagte auf Einladung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe am 12.4.2000 im Landeshaus Münster. Landesrat Prof. Dr. Dr. Gernert begrüßte die Sitzungsteilnehmer und verwies darauf, daß das Thema Verwaltungsmodernisierung die Diskussion und die Gestaltung kommunaler Aufgaben nach wie vor auch im Bereich des Landesjugendamtes bestimme. Anforderungen seien hier insbesondere, die Grundsätze und Instrumente der neue Steuerung und Qualitätsentwicklung weiter zu gestalten und für die Praxis zu konkretisieren.

Zu Beginn der Sitzung wurden 1. Beigeordneter Dr. Heinz Weller, Frechen, als Vorsitzender und Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses gewählt. Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, referierte sodann über die Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform in der Sozialhilfe. Ausführlich erläuterte er dabei die in den Landtagsausschüssen für Verwaltungsstrukturreform und Kommunalpolitik am 05.04.2000 einstimmig verabschiedeten sozialhilfebezogenen Teile des 2. Modernisierungsgesetzes. Die Neuregelungen sowohl in § 6 als auch in § 7 des Ausführungsgesetzes zum BSHG seien entsprechend den Vorformulierungen von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag beschlossen worden. Besonderes Gewicht erhalte diese "Punktlandung" durch die vom Deutschen Bundestag Ende Februar beschlossene Öffnungsklausel in § 96 BSHG. Bei der Neuregelung der Mitfinanzierung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt gegen Entlastung von Kreisumlage gehe es zweifellos zukünftig immer auch um die mittelfristig zu entscheidende Frage, welche echte Zuständigkeitsverlagerung von Kompetenzen des örtlichen Sozialhilfeträgers auf die kreisangehörigen Kommunen angemessen und anzustreben sei.

In der Diskussion des Ausschusses wurde dem Wirtschafts- und Sozialdezernat und auch dem Präsidium ausdrücklich für das fachlich und strategisch erfolgreiche Vorgehen beim sozialhilfepolitischen Teil der Verwaltungsstrukturreform gedankt. Der Ausschuß regte an, auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 AG-BSHG abgeschlossene Vereinbarungen von Kreis und Gemeinden der Geschäftsstelle zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, erläuterte sodann Hintergrund und Zielsetzung des vom Wirtschafts- und Sozialdezernat zusammen mit einer Arbeitsgruppe des Ausschusses erarbeiteten Verbandspapiers "Ziele und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik". Er verwies darauf, daß das Papier nach Einarbeitung etwaiger Anregungen aus dem Seniorenpolitischen Seminar des Städte- und Gemeindebundes am 4.5.2000 über die Verbandsmedien publiziert werden solle.

Der Ausschuß hielt fest, daß deutlich veränderte Bevölkerungs-, Familien- und Beschäftigungsstrukturen gerade auch für die Städte und Gemeinden schwierige, nur durch umfassende Verzahnung der einzubeziehenden kommunalen Politikfelder zu bewältigende sozialpolitische Herausforderungen sind. Die kommunale Seniorenpolitik ist hierbei nach Auffassung des Ausschusses gefordert, schwerpunktmäßig folgende Chancen und Möglichkeiten zu nutzen:

  • stärkere Vernetzung der seniorenbezogenen Einrichtungen und Leistungen
  • planvolle Kooperation mit den örtlichen und regionalen Angebotsträgern sowie den in der Seniorenpolitik engagierten Institutionen
  • Einbindung älterer Menschen in die kommunalen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse im Sinne einer "aktivierenden" Seniorenpolitik.

In einem weiteren Sitzungsschwerpunkt berichteten Landesrat Prof. Dr. Dr. Gernert und Landesverwaltungsdirektor Stahl vom Landjugendamt Westfalen-Lippe über Förderverfahren und Wirksamkeitsdialog bei dem neuen Landesjugendplan. Dabei wurde deutlich, daß mit dem Landesjugendplan 2000 die Jugendarbeit über ihren engeren Einzugsbereich hinaus auch in den Medien wieder zu einem Thema geworden und vor allem die offene Jugendarbeit wiederholt Anlaß für Diskussionen über den neuen Jugendplan gewesen ist. Festgestellt wurde ferner, daß die sog. kommunalisierte offene Jugendarbeit inzwischen selbstverständlich geworden ist.

Im Anschluß an eine Einführung durch Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, erörterte der Ausschuß ferner eingehend die Bemühungen der Geschäftsstelle, die durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz gezogenen Grenzen für die Organisation der kommunalen Jugendhilfe zu flexibilisieren. Unter Beibehaltung der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes sprach sich der Ausschuß für eine Änderung der bundesgesetzlichen Vorschriften des SGB VIII mit der Zielsetzung aus, flexiblere Organisationsformen des Jugendamtes rechtlich abzusichern, um eine angemessene Integration der jugendpolitischen Aufgabenstellungen mit nahestehenden Politikfeldern, wie insbesondere der kommunalen Familien-, Sozial- und Beschäftigungspolitik, zu gewährleisten.

Schließlich erörterte der Ausschuß auf der Grundlage eines ausführlichen Referats von Landesrat Dr. Baur, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die mit der Revision des Landespflegesetzes verbundenen Auswirkungen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Anhand einzelner Themenschwerpunkte ging Landesrat Dr. Baur auf den über 300 Seiten umfassenden Abschlußbericht einer Untersuchung der Forschungsgesellschaft für Gerontologie bzw. des Instituts für Gerontologie an der Universität Dortmund im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW mit dem Titel "Die Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung des Pflege-Versicherungsgesetzes" ein (vgl. hierzu das Statement von Sozialministerin Brusis anläßlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des Evaluationsberichts Pflege unter der Internetadresse www.massks.nrw.de/wir/soziales.htm).

Der Fokus für die weitere Diskussion zum Evaluationsbericht sei zunächst im Landespflegeausschuß zu sehen, in dem neben den Landschaftsverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und einer Reihe von Fachinstitutionen auch alle drei kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Ferner gelte es, den Gesprächsfaden mit Regierung und Politik zu suchen, um gemeinsame Lösungen zur Weiterentwicklung des Pflegegesetzes NW zu finden, die mit den finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Familie kompatibel seien.

Die kommende Sitzung des Ausschusses wird voraussichtlich am 24. Oktober 2000 in Köln stattfinden.

Az.: III N 11

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