Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 24/2002 vom 05.01.2002

Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuss

Am 31.10.01 tagte der StGB-Ausschuß für Jugend, Soziales und Gesundheit in Arnsberg. Im Anschluß an die Begrüßung durch Ausschußvorsitzenden 1. Beigeordneten Dr. Weller gab Bürgermeister Vogel einen kurzen historischen Überblick über die Stadt Arnsberg und hob anschließend hervor, daß der politische Schwerpunkt der Stadt in dem Bereich Schule und Jugend liege. Um eine Kooperation zwischen Schule und Jugend auch in der Praxis umzusetzen, würden sowohl in der Verwaltung als auch in den politischen Gremien beide Themen grundsätzlich zusammen behandelt.

Projektleiterin Meinhold-Hentschel, Bertelsmann Stiftung, stellte das Projekt "Lebendige Schule in einer lebendigen Stadt" vor. Zielsetzung sei der Aufbau einer vernetzten Schul- und Bildungslandschaft. Lokale Zukunftssicherung erfordere eine ganzheitliche Übernahme von Verantwortung für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor Ort. Mit dem Projekt hätten die Städte Arnsberg, Castrop-Rauxel, Herford, Herten, Minden und Unna 1998 gestartet, um wirksame Kommunikations- und Kooperationsstrukturen aufzubauen.

Im Anschluß an diesen Vortrag konkretisierte Fachdienstleiter Schmidt, Stadt Arnsberg, die einzelnen Umsetzungsschritte. Insgesamt seien 140 Projektvorschläge durch die beteiligten Akteure eingereicht worden. Anschließend habe man eine Prioritätensetzung vornehmen müssen. Der Rat habe hierfür einen finanziellen Rahmen in Höhe von 200.000 DM zur Verfügung gestellt.

In den Mittelpunkt seiner Erörterung stellt Bereichsleiter Kersten, Stadt Herten, die Förderung der Sprachkompetenz von Kindern mit Migrationshintergrund. Dieses Thema habe die öffentliche Diskussion in Herten seit Jahren begleitet. Das Rahmenkonzept "Sprachförderung ausländischer Kinder" sei in den Kindergartenentwicklungsplan aufgenommen und durch den Rat der Stadt Herten verabschiedet worden.

In der Diskussion wurden einzelne Punkte der von der Geschäftsstelle erarbeiteten 10 Thesen für gemeinsame Strategien zum offensiven Ausbau von Betreuungsangeboten erörtert und nochmals bestätigt. Auch die Ausarbeitung des Dezernats für Finanzen und Schule, welches die zentralen Aussagen des Papiers aufgegriffen hat, diese aber um einige Aussagen zur Finanzierbarkeit der Angebote ergänzte, fand die Zustimmung des Ausschusses. Angeregt wurde jedoch, die Thesen um folgende zwei Punkte zu ergänzen:

  • Die Förderung aus bisher unterschiedlichen und untereinander nur zum Teil abgestimmten Fördertöpfen des Schulministeriums einerseits und des Jugendministeriums andererseits sollen stärker zusammengefaßt werden.
  • Im Hinblick auf den Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen solle dezidierter auf die Problematik der Finanzierbarkeit durch Land und Kommunen eingegangen werden.

Anschließend berichtete 1. Beigeordneter Rötters, Moers, über die Vorgehensweise der Stadt Moers im Hinblick auf eine sozialraumorientierte Neuorganisation der Jugendhilfe. In einem ersten Schritt habe der öffentliche Träger seine Arbeitsweise und damit auch seine Aufbauorganisation verändert. Dieser Prozeß sei in den Jahren 1998 und 1999 von der KGSt Consult GmbH und seit dem Jahr 2000 vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung - INSO - begleitet worden.

Die Herausforderungen, vor denen die Jugendhilfe stehe, könnten besser umgesetzt werden, wenn sie sich sozialraum- und lebensweltorientiert entwickle. Hierbei müßten alle Ressourcen in den jeweiligen Sozialräumen genutzt werden und eine Vernetzung aller Angebote und Dienste im Stadtteil erfolgen. Die Sozialräume sollen im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung eigene Budgets erhalten.

Der Ausschuß sieht in einer sozialräumlich ausgerichteten Jugendhilfeplanung ein geeignetes Verfahren zur Festlegung von Prioritäten und zur Ressourcenbündelung, indem insbesondere im Rahmen von Schwerpunktprogrammen für besonders benachteiligte bzw. unterversorgte kleinräumige Gliederungen Leistungen und Angebote gezielter und konzentrierter bereitgestellt werden können. Dabei bietet die Sozialraumanalyse nach seiner Auffassung ein wichtiges Instrumentarium, um in differenzierter Form Informationen über die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhalten. Durch eine Strategie, die neben den bereichs- und zielgruppenorientierten Arbeitsansätzen auch stärker sozialraumbezogene Aspekte in der Jugendhilfe berücksichtigt, kann die Zielsetzung, einen ganzheitlichen Ansatz in der Jugendhilfe zu entwickeln, weiter optimiert und gleichzeitig zur Vernetzung sowie zum Aufbau regionaler Verbundsysteme und flächendeckender Versorgungsstrukturen beigetragen werden.

Ein weiteres Thema war das Modellvorhaben "Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand". Einleitend verwies Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, auf die Pilotprojekte "Integrierte Hilfen zur Arbeit" und "Sozialbüros", auf denen das neue Modellvorhaben zu den Sozialagenturen basiere. Erste Ergebnisse des auf drei Jahre angelegten Modellvorhabens unter der Projektleitung von Prof. Reis, Fachhochschule Frankfurt, und Prof. Trube, Gesamthochschule Siegen, würden bereits für Anfang 2002 erwartet. Dem neuen Projekt komme insofern besondere Bedeutung zu, als für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Novellierung des SGB III und des BSHG geplant sei, für die Minister Schartau bereits das Ziel einer "neuen sozialen Dienstleistung mit einem ganz eigenen Status" ohne finanzielle Nachteile für die kommunale Seite abgesteckt habe.

Zum Stand der Beratungen zum Landeshaushalt 2002 erläuterte Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, Hintergrund und zeitlichen Ablauf der verschiedenen Stellungnahmen der Geschäftsstelle zu den geplanten Sparmaßnahmen der Landesregierung. Von besonderer Bedeutung sei aus kommunaler Sicht die in dieser Form erstmalig zustandegekommene gemeinsame Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege zu den beabsichtigten Kürzungen im Bereich der Jugend- und Familienförderung und dort insbesondere bei den Kinder- und Jugendzentren, den Erziehungsberatungsstellen und bei der Familienerholung. Die LAGÖF habe nachdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Rückzug des Landes aus der Förderung dieser Bereiche von den Kommunen nicht mehr durch Einsparungen aufzufangen wäre und auch Umschichtungen zugunsten der Jugendhilfe nicht möglich seien.

Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, erläuterte die Konsequenzen, welche das neue SGB IX für die Kommunen haben werde. Insbesondere die Einbeziehung der Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Reha-Träger sowie die Einführung eines neuen Zuständigkeitsklärungsverfahrens werde die kommunale Praxis noch vor große Herausforderungen nicht nur in finanzieller Hinsicht stellen. Dies gelte auch für die Verpflichtung, auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte gemeinsame Servicestellen zu errichten. Es müsse sichergestellt werden, daß auch die Jugendhilfe eng in die konzeptionellen Überlegungen zum Aufbau einer Auskunfts- und Beratungsstruktur eingebunden werde.

Darüber hinaus berichtete Gerbrand über den gegenwärtigen Verhandlungsstand des Rahmenvertrages gemäß §§ 78 a ff SGB VIII. Zweifelhaft sei, ob ein Vertragsabschluß vor dem 31.12.2001 erfolge. Sei dies nicht der Fall, müsse man sich mit der Frage von etwaigen Übergangsregelungen befassen. Insbesondere müsse bei den gegenwärtigen Verhandlungen darauf gedrängt werden, daß - sofern dies von Jugendämtern gewünscht werde - auch zukünftig eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion durch die Landschaftsverbände insbesondere beim Abschluß von Entgeltvereinbarungen erfolge.

Die nächste Sitzung findet am 24. April 2002 in Königswinter statt.

Az.: III/2 N 11

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