Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 355/2013 vom 24.05.2013

Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule

Um den „Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule“ können sich bis zum 14. Juni 2013 Schulen bewerben, in denen Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam lernen. Anhand der Kriterien „Inklusion und Leistung“, „Qualitätsmanagement mit inklusivem Leitbild“, „Inklusive Lehr- und Lernkultur“, „Inklusion durch Mitwirkung“ und „Inklusion durch Zusammenarbeit“ werden von einer Jury drei Preisträger ausgewählt und mit einem Preisgeld von 3.000 bis 5.000 Euro bedacht. Projektträger des Jakob-Muth-Preises sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Sinnstiftung, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann-Stiftung. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter http://www.jakobmuthpreis.de zu finden.

Az.: IV/2 211-38/3

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