Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 183/1999 vom 20.03.1999

Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 1999

In der Reihe "Volks- und Finanzwirtschaftliche Berichte" des BMF ist der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 1999 mit dem Titel "Neue Wege zu mehr Beschäftigung" veröffentlicht worden. Der Bericht enthält Ausführungen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1998/1999 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Der Bericht ist kostenlos erhältlich beim BMF, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 13 08, 53003 Bonn, Telefon 0228/682-1723, -4225.

In der Jahresprojektion 1999 heißt es zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte:

"Die Ausgaben der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungen dürften nach den vorliegenden Haushaltsplanungen und –ansätzen um 2 bis 3 % steigen und damit unter der Zuwachsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts liegen. Die Staatsquote sinkt auf 47,5 %. Dabei könnte der Ausgabenanstieg der Sozialversicherungen höher als derjenige der Gebietskörperschaften sein. Etwas stärker als im Vorjahr, aber mit rund 2 % wiederum unterdurchschnittlich, dürfte der Staatsverbrauch ansteigen. Die Zunahme der Einkommens- und Vermögensübertragungen wird voraussichtlich 2,5 bis 3,5 % betragen. Die Investitionstätigkeit im Staatssektor wird sich voraussichtlich nach jahrelangem Schrumpfen in einer Größenordnung von 2,5 bis 3 % ausweiten.

Die Einnahmen werden mit 2,5 bis 3,5 % wahrscheinlich etwas stärker ansteigen als die Ausgaben. Für die Steuern dürfte sich dabei ein Mehraufkommen gegenüber dem Vorjahr von 5 bis 6 % ergeben, nach 4,2 % im Vorjahr. In dem überproportionalen Anstieg kommt die Anhebung der Energiesteuern und die im Vergleich zu den Vorjahren wieder dynamischere Entwicklung der Veranlagungssteuern zum Ausdruck. Die Verlagerung der Wachstumskräfte auf die steuerergiebigere Inlandsnachfrage trägt ebenfalls dazu bei.

Die erste Stufe des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – mit einem Brutto-Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. DM – wird die Entwicklung des gesamten Steueraufkommens wahrscheinlich nicht beeinflussen, da mit der gleichzeitig vorgesehenen Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen eine fast vollständige Gegenfinanzierung vorgegeben ist. Mittel- und langfristig sind im Saldo positive Einnahmenwirkungen zu erwarten, die aus den zu erwartenden Impulsen für Wachstum und Beschäftigung resultieren. Durch die vorgesehene Steuerreform werden allokative Verzerrungen vermindert und damit die gesamtwirtschaftliche Effizienz erhöht sowie die Massenkaufkraft gestärkt und dadurch die Binnennachfrage gefestigt. Die Sozialbeiträge steigen nach den Annahmen der Jahresprojektion mit 0,5 bis 1,5 % deutlich schwächer als ihre gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage, die Bruttolohn und –gehalt-summe, weil die durch die Erhöhung der Energiesteuern gewonnenen Finanzierungsspielräume dazu genutzt werden, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,8 %-Punkte abzusenken. Bei den übrigen Einnahmen ist von einer rückläufigen Entwicklung auszugehen.

Daraus ergibt sich für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen eine Größenordnung von 70 bis 80 Mrd. DM bzw. rund 2 % des Bruttoinlandsprodukts. Die Defizitquote des Staates geht demnach gegenüber dem Vorjahr (2,1 % des Bruttoinlandsprodukts) leicht zurück."

Az.: IV/1 971-02

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