Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 590/1996 vom 20.12.1996

Jahressteuergesetz 1997

Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen seiner 39. Sitzung am 28.11.1996 in Bonn zum Jahressteuergesetz 1997 die nachfolgende Entschließung gefaßt:

1. Der Gesamtvorstand begrüßt, daß nunmehr die Beratungen an dem unerledigten Teil des Jahressteuergesetzes 1996 wieder aufgenommen worden sind und fordert die parlamentarischen Gremien auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die Voraussetzung für eine kommunale Beteiligung an der Umsatzsteuer sind. Bei der notwendigen Grundgesetzänderung ist außerdem die Gewerbeertragsteuer als kommunale Steuer abzusichern. Es ist klarzustellen, daß die Gewerbeertragsteuer wesentlicher Bestandteil der finanziellen Eigenverantwortung der Kommunen ist.

2. Die als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer vorgesehene Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von 1,9 % deckt die entstehenden Steuerausfälle nur teilweise ab. Um einen reinen Nettoausgleich sicherzustellen, ist eine Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von mindestens 2,3 % erforderliche.

Die Städte, Gemeinden und Kreise sind nicht bereit, eine Umsatzsteuerbeteiligung unter diesem Erstattungsbetrag zu akzeptieren, da sie ansonsten ihr Einverständnis mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zurückziehen. Sie erwarten, daß sie sich in diesem Falle auf die Gewerbesteuergarantie des Bundeskanzlers verlassen können, nach der essentielle Veränderungen bei der Gewerbesteuer nur vorgenommen werden, wenn darüber ein Konsens zwischen den Betroffenen erreicht worden ist. Sie appellieren darüber hinaus an die im Bundestag vertretenen Parteien und die Länder, diese Position zu unterstützen und insbesondere zu verhindern, daß bei Beratungen im Vermittlungsausschuß andere Entscheidungen getroffen werden.

Es muß sichergestellt werden, daß ein Finanzierungsbeitrag der Länder zum kommunalen Umsatzsteueranteil nicht zu Minderungen beim kommunalen Finanzausgleich führt.

3. Mit der Anwendung des Übergangsverteilungsschlüssels werden die durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer auftretenden Verluste bei einzelnen Städten und Gemeinden nur zum Teil ausgeglichen werden. Die dabei auftretenden Mindereinnahmen können derzeit nicht quantifiziert werden; es wird jedoch erwartet, daß auf der Grundlage der Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik 1995 Verlustausgleichsregelungen getroffen werden.

Eine Verlustausgleichsregelung dahingehend, daß - wie im Regierungsentwurf vorgeschlagen - 20 % der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung den Ländern zur freien Dispositionsmöglicheit zur Verfügung gestellt werden, wird entschieden abgelehnt. Bei einer solchen Regelung sind von den Ländern im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden eindeutige Festlegungen zu treffen, daß diese kommunalen Steuereinnahmen nach klar definierten Regeln außerhalb des Finanzausgleichs voll an die Städte und Gemeinden, die Nachteile aus dem Ersatz der Gewerbekapitalsteuer durch eine Umsatzsteuerbeteiligung erfahren, weitergegeben werden.

Az.: V/1-903-01

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