Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 144/2007 vom 14.02.2007

Jahresbericht Datenschutz NRW vorgelegt

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hat mit der Veröffentlichung "Datenschutz und Informationsfreiheit 2007" ihren zweijährlichen Bericht vorgelegt. Grundsätzlich kritisiert sie, dass in vielen Bereichen durch Präventionsmaßnahmen eine erhebliche Ausweitung der Datensammlung festzustellen sei. Namentlich die Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsverbindungen und der verstärkte Einsatz von Videoüberwachungen werden bemängelt.

Im kommunalen Bereich werden für den Datenschutz fünf Bereiche hervorgehoben: die biometrischen Reisepässe (vgl. zuletzt hierzu auch StGB NRW-Mitteilung 567/2006), das regelmäßige Verlangen der Vorlage von SCHUFA-Selbstauskünften bei Bonitätsprüfungen nach § 68 AufenthG, die nach Meinung der LDI unzureichende Novellierung des Meldegesetzes und die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Antragstellern in Ratsinformationssystemen etc. und in Internetauftritten.

Hinsichtlich der Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz ist die weite Auslegung der Norm hinsichlich der Verpflichung privater Körperschaften seitens der LDI zu erwähnen. Diese sieht eine Informationsverpflichtung schon dann als gegeben, wenn die Körperschaft öffentliche Dienstleistungen erbringt und von der öffentlichen Hand kontrolliert wird.

Der Bericht ist online verfügbar und kann in Printform unter der Internetadresse der LDI www.ldi.nrw.de bestellt werden.

Az.: I/2 038-02-6

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