Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 345/2013 vom 13.05.2013

Jahresbericht 2012 der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur legt in ihrem Jahresbericht 2012 ein besonderes Augenmerk auf die energiepolitischen Entwicklungen und Herausforderungen im vergangenen Jahr. Der Fokus der Energiewende liege auf der Integration der erneuerbaren Energien in die bestehenden Energienetze. Sowohl für den Ausbau der erneuerbaren Energien, als auch der erforderlichen konventionellen Reservekapazität und des Netzausbaus seien verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen unerlässlich. Dagegen bestehe kein Grund zur Sorge vor Stromengpässen. Zwar werde ein umfassendes Set neuer Marktregeln benötigt, allerdings gäbe es hierfür keinen Zeitdruck, sofern der Netzausbau zügig vorangebracht werde. Deutschland sei bis zum Jahr 2015 in der Lage, die Stromversorgung ohne neue Vergünstigungen für konventionelle Kraftwerke sicherzustellen. Beim Netzausbau werde man künftig eng mit den Ländern und deren Planungs- und Genehmigungsbehörden zusammenarbeiten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt in ihrem veröffentlichten Jahresbericht aktuelle Marktdaten und Zahlen für die regulierten Sektoren Elektrizität und Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aus dem Jahr 2012 vor.

Wesentliche Ergebnisse im Strom- und Gasbereich

Der Jahresbericht 2012 enthält Fakten und Zahlen über die Entwicklungen des Netzausbaus, der Stromerzeugung und -preise, deren Zusammensetzung und der Versorgungssicherheit aus dem vergangenen Jahr.

Netzausbau

Die Integration der erneuerbaren Energien in die bestehenden Energienetze prägte die Arbeit der BNetzA im Jahr 2012 wesentlich. So legten die Netzbetreiber erstmalig sowohl für die Strom- als auch für die Gasnetze Pläne zum Ausbaubedarf vor, welche die BNetzA prüfte. Mit der Verabschiedung des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2012 Ende des Jahres 2012 ist die Notwendigkeit für drei große Stromautobahnen bestätigt worden, die den Transport des Windstroms vom Norden in den Süden sicherstellen sollen. Zudem sollen bis zum Jahr 2022 2.900 Kilometer bestehender Leitungen ausgebaut werden. Mit diesen Vorbereitungen sei man im Plan.

Dagegen seien die bereits 2009 mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) beschlossene Leitungsprojekte deutlich im Verzug. Von den geplanten 1.855 Kilometern waren Ende 2012 rund 250 und im März 2013 erst 268 Kilometer fertig gestellt. Hier sieht die BNetzA insbesondere im Hinblick auf die geplante Abschaltung des Atomkraftwerks in Grafrheinfeld Eile geboten, damit Windstrom aus Ostdeutschland nach Bayern und Baden-Württemberg über die Südwestkuppelleitung transportiert werden kann.

  • Finanzierung Netzausbau

Die für den Netzausbau auf der Höchstspannungsebene zuständigen Übertragungsnetzbetreiber seien auch für die Finanzierung der Leitungsbauprojekte verantwortlich. Die Kosten für den notwendigen Netzausbau werden von der BNetzA im Rahmen der Entgeltregulierung berücksichtigt und fließen in die Netzentgelte ein. Dies geschieht über sog. Investitionsmaßnahmen. Somit werden die Investitionen - verteilt auf viele Jahre - über die Strom- und Gaspreise finanziert.

Bis zum 31. Dezember 2012 habe die BNetzA insgesamt 834 Anträge auf Investitionsmaßnahmen für den Ausbau der Strom- und Gasnetze erhalten. Von den ausgewiesenen ca. 47 Mrd. Euro entfielen ca. 14 Mrd. Euro auf die Anbindung von Offshore-Windparks. Dabei entfielen auf 23 identifizierbare Maßnahmen aus dem NEP Strom 2012 ca. 7,1 Mrd. Euro an Investitionen.

  • Bürgerdialog

Für die Beschleunigung des Netzausbaus müsse man die notwendige Akzeptanz für den Leitungsausbau erhöhen. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger bei der Netzausbauplanung zu erweitern, sei ein wesentlicher Schritt. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsstufen setze man daher auch auf informelle Beteiligungsinstrumente, die auf den jeweiligen Adressatenkreis zugeschnittene Informationen enthält.

  • Erdverkabelung

Der Erdverkabelung als Alternative zum Freileitungsbau steht die BNetzA dagegen skeptisch gegenüber. Die Verlegung sei aufwendig und der Bau je nach Einzelfall und Berechnungsmethode drei bis 13 mal so teuer wie der Bau von Freileitungen. Man müsse auch von Umweltbeeinträchtigungen ausgehen. Bislang fehle es an hinreichend praktischen Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen unterirdisch verlegter Höchstspannungsleitungen. Pilotvorhaben sollen deshalb zunächst helfen, Chancen und Risiken der Erdverkabelung besser abwägen zu können. Die Entscheidung, ob eine Strecke als Freileitung oder als Erdkabel gebaut werden soll, wird in späteren Planungs- und Genehmigungsstufen von Fall zu Fall genau geprüft.

  • Nationale und internationale Zusammenarbeit

Die BNetzA richtete im Juni 2012 einen Bundesfachplanungsbeirat ein, der sie insbesondere bei Grundsatzfragen zur Bundesfachplanung, bei der Aufstellung des Bundesnetzplans und bei der Planfeststellung berät. Fachlich sei der Bundesfachplanungsbeirat ein wichtiges Bindeglied, insbesondere zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern.

  • Bundesbedarfsplangesetz

Das im April dieses Jahres im Bundestag beschlossene Bundesbedarfsplangesetz für den Bereich der Übertragungsnetze werde Anfang Juni 2013 abschließend im Bundesrat beraten, so dass laut der BNetzA voraussichtlich ab dem Sommer die konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren beginnen können.

Marktentwicklung im Strom- und Gasbereich

  • Erzeugung

Die Entwicklung der Stromerzeugungskapazitäten war 2012 erneut durch einen deutlichen Zuwachs geprägt. Insbesondere die solaren Erzeugungskapazitäten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 Gigawatt (GW) auf 32,4 GW. Braunkohle sowie Onshore-Windenergie verzeichneten einen Zuwachs von jeweils 1,4 GW. Insgesamt betrug Ende 2012 die Nettonennleistung der installierten Erzeugungskapazitäten 174,1 GW. Davon waren 74,5 GW den Erneuerbaren Energieträgern zuzuordnen. Die Gasimporte seien im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen und beliefen sich auf 1.411 Terawatt pro Stunde (TWh) (2010: 1.384 TWh).

  • Endkundenpreise

Im Bereich der Haushaltskunden stieg der Durchschnittspreis in der Grundversorgung zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. April 2012 um 2,8 % an. Der Preisanstieg in allen Abnahmegruppen (Grundversorgung, Sondervertrag beim Grundversorger, Sondervertrag bei einem dritten Lieferanten) schwächte sich gegenüber dem Vorjahr etwas ab. Neben den preisgünstigeren Tarifen bei einem Vertrags- oder Lieferantenwechsel bieten viele Energieversorger vertragliche Sondervereinbarungen an, die einen Wechsel aus dem Grundversorgungstarif für die Kunden noch attraktiver gestalten.

Die größten Kostenblöcke des Strompreises entfielen auf die Energiebeschaffung und den Vertrieb, die Steuern sowie die Netzentgelte (einschließlich Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb). Zum 1. April betrug der durchschnittliche Strompreis für alle Haushaltskunden 26,06 Cent/kWh. Er lag damit trotz einer preisdämpfenden Wirkung aufgrund von Lieferanten- und Vertragswechseln um 2,4 % über dem Wert des Vorjahres.

Wesentliche Gründe für die Preisentwicklung des durchschnittlichen Strompreises waren höhere Netzentgelte sowie gestiegene Steuern und Abgaben. Die Nettonetzentgelte stiegen um 0,32 Cent/kWh, die Umlage nach § 19 StromNEV um 0,15 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2011 gingen dabei 279 Anträge auf Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten ein. Davon wurden bislang 201 genehmigt. Das bisher für 2011 genehmigte Entlastungsvolumen für besonders stromintensive Unternehmen belaufe sich aktuell auf rund 234,5 Mio. Euro. Die Netzentgelte stiegen nach einer Periode des kontinuierlichen Absinkens zwischen 2006 und 2011 im Jahr 2012 (Stichtag jeweils 1. April) erstmalig seit Beginn der Regulierung um 5 % gegenüber dem Vorjahr. Dennoch sei über die vergangenen sechs Jahre die Höhe der Netzentgelte um durchschnittlich 17 Prozent gesunken.

Steuern und die EEG-Umlage stiegen jeweils um 0,10 Cent/kWh. Zum 1. April 2012 betrug der Anteil der EEG-Umlage am durchschnittlichen Strompreis für Haushaltskunden 13,8 %. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Höhe der EEG-Umlage auf 3,59 Cent/kWh. Für das Jahr 2013 ist die EEG-Umlage auf 5,27 Cent/kWh angestiegen. Mit fast 42 % entfalle der größte Teil der Umlage für das Jahr 2013 auf die Vergütung von Photovoltaik-Anlagen (Umlage 2012: 52 %), gefolgt von 21 % für Biomasse (2012: 23 %) und 15 % für Windkraftanlagen (2012: 14 %). Mit einem weiteren starken Zubau von EEG geförderten Anlagen sei zu rechnen.

Dagegen betrug der Gaspreis Zum 1. April 2012 für Haushaltskunden in der Grundversorgung 6,95 Cent/kWh, was einen Preisanstieg um knapp 5 % gegenüber dem Vorjahr bedeute. Im Bereich der Haushaltskunden, die den Vertrag gewechselt haben, stieg der mengengewichtete Gaspreis innerhalb eines Jahres von 6,11 Cent/kWh auf 6,58 Cent/kWh. Dies bedeutet einen Preisanstieg um knapp 8 %. Damit stieg der Gaspreis in diesem Wettbewerbssegment stärker als der Gaspreis bei der Belieferung von Kunden in der Grundversorgung.

  • Preisvergleich Europa

Ein Vergleich der Strompreise in der EU zeige, dass sich Deutschland im Jahr 2011 im Bereich der Haushaltskunden gesamteuropäisch betrachtet knapp über dem Durchschnitt (ein Cent/kWh) bzw. deutlich darüber (sieben Cent/kWh) bewegt, je nachdem ob eine Betrachtung ohne oder mit Abgaben und Steuern erfolgt. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass in einigen europäischen Ländern, u.a. in Frankreich, Spanien und Italien, die Höhe der Endkundenpreise staatlich reguliert wird. Der Vergleich der Strompreise für Industriekunden in der EU zeige, dass die deutschen Preise ohne Steuern und Abgaben in den letzten Jahren gesunken sind und inzwischen unter dem europäischen Durchschnitt liegen.

Versorgungssicherheit

  • Situation im Strom- und Gasnetz im Februar 2012

Im Zeitraum vom 1. bis zum 17. Februar 2012 entstand aufgrund sehr niedriger Temperaturen in Deutschland und weiten Teilen Europas bei gleichzeitiger erheblicher Reduktion der eingehenden russischen Gasflüsse eine angespannte Situation in Teilen des deutschen Gasfernleitungsnetzes sowie in Teilen nachgelagerter Gasnetze. Teilweise mussten im Süden Deutschlands diejenigen Gastransportverträge, in denen eine Unterbrechung der Transportleistung vorgesehen ist, unterbrochen werden. Betroffen waren davon auch Gaskraftwerke.

Aufgrund der extremen Kältewelle war die Stromnachfrage in Deutschland und Europa im gleichen Zeitraum besonders hoch. Darüber hinaus wirkten sich die Versorgungsengpässe im Gasbereich in erheblichem Maße auf die Situation im Stromnetz aus, da einige gasbefeuerte Kraftwerksblöcke teilweise oder vollständig von der Gasversorgung unterbrochen wurden. Dabei war aber die Systemstabilität im Stromnetz jederzeit, z. B. Redispatchmaßnahmen und Einsatz von Regelenergie sowie die Anforderung von Reservekraftwerken. Die Einspeisung aus erneuerbaren Energien mit bis zu 10.000 MW alleine aus Photovoltaik, insbesondere in den Mittagsstunden, hatte dabei einen stützenden Effekt auf das Netz.

  • Einsatz von Reservekraftwerken

Die fortwährend angespannte Netzsituation in Süddeutschland machte auch für den Winter 2012/2013 erneut den Einsatz von Reserveleistung durch die Übertragungsnetzbetreiber erforderlich, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Nach Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern und Netzbetreibern konnten für den Winter 2012/13 in allen Szenarien ausreichend Kapazitäten aus Reservekraftwerken gesichert werden. Insgesamt stehen in Deutschland und Österreich rund 2.600 MW Reservekraftwerksleistung zur Verfügung. Die Kraftwerksbetreiber haben sich in den Verhandlungen bereit erklärt, eine Vergütung in Höhe der betriebsnotwendigen Auslagen freiwillig zu akzeptieren. Die entstehenden betriebsnotwendigen Auslagen gehen in die Erlösobergrenzen der ÜNB ein und werden über die Netznutzer refinanziert. Die Bundesnetzagentur hat den ÜNB hierzu Refinanzierungszusagen erteilt.

Insbesondere aufgrund des Kernenergieausstiegs, der vor allem den Süden Deutschlands betrifft, sei zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit zumindest kurz und mittelfristig ein Erhalt von Erzeugungskapazitäten in Süddeutschland notwendig. Bis der Ausbau der Stromnetze die wegfallende Kraftwerksleistung kompensiere, werde es noch einige Zeit dauern. Der Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015 muss dabei mit kurzfristigen Netzertüchtigungen und insbesondere mit Fertigstellung der Südwestkuppelleitung begegnet werden.

Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur ist unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/berichte-node.html abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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