Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 750/2016 vom 10.11.2016

Jahresarbeitsprogramm 2017 der EU-Kommission

EU-Präsident Jean-Claude Juncker hat für das kommende Jahr das Arbeitsprogramm der Kommission vorgestellt. Es konzentriert sich auf zehn Prioritäten. Auf der Grundlage dieses Arbeitsprogramms werden Kommission, Europäisches Parlament und Rat als "nächstes eine Gemeinsame Erklärung zu den einvernehmlich beschlossenen Zielen und Prioritäten für 2017 erarbeiten", damit die Vorschläge umgesetzt werden können. Das diesjährige Arbeitsprogramm enthält 21 Schlüsselinitiativen. Ferner ist dabei besonders herauszuheben, dass die Kommission 18 neue REFIT-Vorschläge erarbeitet hat. Damit sollen bestehende Rechtsvorschriften verbessert werden. Die zehn Prioritäten lauten:

  1. Schaffung neuer Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen (hier: Initiative im Jugendbereich, Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft);  
  2. Halbzeitüberprüfung der Situation beim digitalen Binnenmarkt; 
  3. Bei der Umsetzung der Energieunion soll der Arbeitsschwerpunkt auf emissionsarme Verkehrsmittel und emissionsarme Mobilität liegen; 
  4. Vertiefung des Binnenmarktes (z. B. Aktionsplan für eine Kapitalmarktstrategie sowie Vorschläge für eine faire Unternehmensbesteuerung); 
  5. Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und Etablierung der Europäischen Säule der sozialen Rechte; 
  6. „Handel für Alle" (EU-Handelspolitik, TTIP); 
  7. Sicherheitsunion zur Bekämpfung des Terrorismus; 
  8. Europäische Migrationsagenda (Schutz der Außengrenzen); 
  9. Militärische Stärkung der EU, aber auch EU-Strategie für Syrien und Afrika (siehe auch 8); 
  10. Rechtsakte mit den Vertragsvorschriften über delegierte und Durchführungsrechtsakte in Einklang bringen (EU-Rechtspolitik). 

Was die Entbürokratisierung betrifft, so will die EU-Kommission 19 noch nicht verabschiedete Gesetzesvorschläge, die hinfällig geworden sind, zurückziehen und 16 inzwischen überholte Rechtsakte aufheben.  

Die Kommission nimmt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm an, in dem sie darlegt, welche Maßnahmen sie in den kommenden zwölf Monaten in Angriff nehmen möchte. Aus dem Arbeitsprogramm können die Bürgerinnen und Bürger sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Organe der EU entnehmen, welche neuen Initiativen die Kommission vorlegen, welche nicht verabschiedeten Vorschläge sie zurückziehen und welche bestehenden EU-Vorschriften sie überprüfen wird.

Nicht im Arbeitsprogramm erfasst sind hingegen die laufenden Aufgaben der Kommission, d. h. ihre Rolle als Hüterin der Verträge sowie die Durchsetzung bestehenden EU-Rechts oder die Wahrnehmung ihr obliegender jährlich wiederkehrender Maßnahmen.
Weitere Informationen: Mitteilung zum Arbeitsprogramm der Kommission 2017 - (http://ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2017_annex_v_de.pdf (Quelle: DStGB Aktuell 4316 vom 28.10.2016)

Az.: 10.0.3

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